Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 5

Beschluss

a)  Das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird zur Kenntnis genommen. Das Ergebnis ist den tabellarischen Vermerken der Verwaltung vom 28.06.2013 (Anlagen 5 und 6) zu entnehmen.

 

Die Kopien der eingegangenen Stellungnahmen der TÖB und der Anregungen Privater sowie die Niederschrift der öffentlichen Veranstaltung vom 04.03.2013 sind als Anlagen 3, 4 und 2 dieser Vorlage beigefügt.

 

b)  Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 303 Norderstedt "Erweiterung Herold-Center nach Süden", Gebiet: Zwischen Berliner Allee und Willy-Brandt-Park, nördlich Ochsenzoller Straße , Teil A - Planzeichnung (Anlage 8) und Teil B – Text (Anlage 9) in der Fassung vom 29.07.2013 wird beschlossen.

 

Die Begründung in der Fassung vom 29.07.2013 (Anlage 10) wird gebilligt. Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 303 Norderstedt „Erweiterung  Herold-Center nach Süden“ sowie die Begründung und folgende Arten umweltbezogener Informationen

 

·       bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen

·       Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                                               Stand: November 1993

·       Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt     Stand: 12/2007

·       Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der Lärmminderungsplanung                                                                                  Stand: 2005

·       Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht              Stand: 12/2007

·       Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten                                      Stand: 2000

·       Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne                               Stand: 1992 - 2007

·       Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier verkehrsexponierten Standorten           

                                                                                                                               Stand: 2005

·       Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt      Stand: 2007

·       Lärmtechnische Untersuchung                                                                        Stand: 2013

 

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.