Beschluss

 

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 294 "Östlich Fadens Tannen und nördlich Knickweg", Gebiet: östlich Fadens Tannen, südlich teilweise Flurstücke 2/7 und 2/3, Flur 07, HA, westlich Flurstück 52/8, Flur 09, HA, nördlich Knickweg beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 30.01.2014 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 4). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

·   Schaffung von Baurechten für Einzel- und Doppelhäuser,

·   Erhalt und Sicherung der vorhandenen Grünstrukturen

·   Sicherung der angrenzenden Verkehrswegeflächen und

·   Entwicklung einer Ausgleichsfläche im Plangebiet.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.