Sitzung: 13.05.2014 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 2
Vorlage: B 14/0129
Beschluss
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über
die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während
oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit
der laufenden Nummer der Anlage 3) werden
berücksichtigt
2, 7.2, 8.6
teilweise berücksichtigt
8.2, 8.3
nicht berücksichtigt
8.4
zur Kenntnis genommen
1, 3, 4, 5, 6, 7.1,8.1, 8.5, 8.7, 8.8, 8.9, 8.10, 8.11, 9, 10
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben
haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10
BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan Nr. 288 Norderstedt
"Kleingartenanlage Pilzhagen-West", Gebiet: Nördlich Pilzhagen,
zwischen Kirschenkamp und vorhandener Kleingartenanlage Pilzhagen
bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung - (Anlage 4) und dem Teil B - Text -
(Anlage 5) in der zuletzt geänderten Fassung vom 19.03.2014, als Satzung
beschlossen.
Die Begründung in
der Fassung vom 19.03.2014 (Anlage 6) wird gebilligt.
Der Beschluss des
Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit
Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22
GO waren keine Stadtvertreter/innen von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 43 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich
angenommen.