Beschluss:

Auf Antrag der Störtebeker Haus GmbH vom 16.04.2014 wird gemäß § 12 BauGB die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 302 Norderstedt "zwischen Scharpenmoor und Schwarzer Weg", Gebiet: Teile des Flurstückes 1252 und Flurstück 1104, Flur 16, Gemarkung Garstedt sowie Teile der Flurstücke 262, 313, Flur 18, Gemarkung Garstedt beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 06.03.2013 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 4). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

·         Schaffung von Wohnbauflächen als Siedlungsrand zum zukünftigen Scharpenmoorpark

·         Sicherung von Ausgleichsflächen

·         Sicherung von Straßenverkehrsflächen zur Begradigung Schwarzer Weg

·         Sicherung der erhaltenswerten Bäume

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

     a)      Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 302 Norderstedt "zwischen Scharpenmoor und Schwarzer Weg", Gebiet: Teile des Flurstückes 1252 und Flurstück 1104, Flur 16, Gemarkung Garstedt sowie Teile der Flurstücke 262, 313, Flur 18, Gemarkung Garstedt die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

Der Bebauungsplanentwurf mit städtebaulichem Konzept vom 20.03.2014 (Anlage 5, 6 und 7) wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9 und 11 der Anlage 8 dieser Vorlage durchzuführen.

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.