Beschluss:

Der geänderte Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 303 Norderstedt "Erweiterung Heroldcenter nach Süden", Gebiet: zwischen Berliner Allee und Willy-Brandt-Park, nördlich Ochsenzoller Straße Teil A – Planzeichnung (Anlage 4) und Teil B – Text (Anlage 5) in der Fassung vom 09.05.2014 wird beschlossen.

 

Die Begründung in der Fassung vom 09.05.2014 (Anlage 6) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 303 Norderstedt "Erweiterung Heroldcenter nach Süden" sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

 

·         bereits eingegangene Stellungnahmen von Privaten und Trägern öffentlicher Belange mit umweltrelevanten Informationen zu folgenden Schutzgütern:

o   Mensch
Aussagen zu: z. B. Maßnahmen zum Lärmschutz, Immissionen aus Kunden- und Anlieferverkehr

o   Tiere
Aussagen zu: z. B. Lebensraumverlust, Auswirkungen auf gefährdete und geschützte Tierarten,

o   Pflanzen
Aussagen zu: z. B. Biotopstrukturen, Baumbestand, Ausgleichsmaßnahmen,

o   Boden und Wasser
Aussagen zu: z. B. Bodenversiegelung und Grundwasserschutz

o   Klima und Luft
Aussagen zu: z. B. Mobilität und Stärkung des Umweltverbundes

o   Kultur- und Sachgüter
Aussagen zu: z. B. Beeinträchtigung eines auf Hamburger Hoheitsgebiet befindlichen Nahversorgungszentrums, U-Bahn-Tunnelbauwerk

·         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                                                      Stand: Januar 2014

·         Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt       Stand: 12/2007

·         Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005
Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der Lärmminderungsplanung                  Stand: 2005

·         Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht               Stand: 12/2007

·         Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten                                       Stand: 2000

·         Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne                                  Stand:1992 - 2007

·         Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier

verkehrsexponierten Standorten                                                                       Stand: 2005

·         Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt      Stand: 2007

·         Lärmtechnische Untersuchung                                                                          Stand: 2013

·         Verschattungsstudie                                                                                           Stand: 2014

sind gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen.

 

Bei der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ist darauf hinzuweisen, dass erneute Stellungnahmen nur zu den geänderten Inhalten des Bauleitplanes gegeben werden können. Die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen ist auf zwei Wochen zu verringern.

 

Sollten sich nach der erneuten Beteiligung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplan-Entwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 8 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.