Sitzung: 05.06.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 5
Vorlage: B 14/0231
Beschluss:
Der
geänderte Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 303 Norderstedt "Erweiterung Heroldcenter nach Süden", Gebiet:
zwischen Berliner Allee und Willy-Brandt-Park, nördlich Ochsenzoller Straße Teil
A – Planzeichnung (Anlage 4) und Teil B – Text (Anlage 5) in der Fassung vom
09.05.2014 wird beschlossen.
Die
Begründung in der Fassung vom 09.05.2014 (Anlage 6) wird gebilligt.
Der
Entwurf des Bebauungsplan Nr. 303
Norderstedt "Erweiterung Heroldcenter nach Süden" sowie die
Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:
·
bereits eingegangene Stellungnahmen von Privaten und Trägern
öffentlicher Belange mit umweltrelevanten Informationen zu folgenden
Schutzgütern:
o Mensch
Aussagen zu: z. B. Maßnahmen zum Lärmschutz, Immissionen aus Kunden- und
Anlieferverkehr
o Tiere
Aussagen zu: z. B. Lebensraumverlust, Auswirkungen auf gefährdete und
geschützte Tierarten,
o Pflanzen
Aussagen zu: z. B. Biotopstrukturen, Baumbestand, Ausgleichsmaßnahmen,
o Boden und Wasser
Aussagen zu: z. B. Bodenversiegelung und Grundwasserschutz
o Klima und Luft
Aussagen zu: z. B. Mobilität und Stärkung des Umweltverbundes
o Kultur- und Sachgüter
Aussagen zu: z. B. Beeinträchtigung eines auf Hamburger Hoheitsgebiet
befindlichen Nahversorgungszentrums, U-Bahn-Tunnelbauwerk
·
Klimaanalyse der Stadt Norderstedt Stand:
Januar 2014
·
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007
·
Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005
Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der Lärmminderungsplanung Stand: 2005
·
Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht Stand: 12/2007
·
Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand:
2000
·
Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne Stand:1992 - 2007
·
Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier
verkehrsexponierten
Standorten Stand:
2005
·
Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand: 2007
·
Lärmtechnische Untersuchung Stand:
2013
·
Verschattungsstudie Stand:
2014
sind
gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen.
Bei
der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ist
darauf hinzuweisen, dass erneute Stellungnahmen nur zu den geänderten Inhalten
des Bauleitplanes gegeben werden können. Die Frist für die Abgabe der
Stellungnahmen ist auf zwei Wochen zu verringern.
Sollten
sich nach der erneuten Beteiligung durch berücksichtigte Stellungnahmen
Änderungen des Bauleitplan-Entwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung
nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung
gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 8 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 0
Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.