Beschluss:

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 289 Norderstedt "Nördliche Erweiterung Gewerbegebiet Glashütte", Gebiet: Zwischen Fuchsmoorweg/ Hopfenweg und Hummelsbütteler Steindamm Teil A – Planzeichnung (Anlage 2) und Teil B – Text (Anlage 3) in der Fassung vom 06.06.2014 wird beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 06.06.2014 (Anlage 4) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 289 Norderstedt "Nördliche Erweiterung Gewerbegebiet Glashütte" -, die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

·         bereits eingegangenen Stellungnahmen von Privaten und Trägern öffentlicher Belange mit umweltrelevanten Informationen zu folgenden Schutzgütern:

o   Mensch
Aussagen zu: Immissionsschutz bzw. Maßnahmen zum Lärmschutz

o   Tiere
Aussagen zu: Artenschutz, Auswirkungen auf gefährdete und geschützte Tierarten

o   Pflanzen
Aussagen zu: Biotopstrukturen

o   Boden und Wasser
Aussagen zu: Gewässerschutz, Umgang mit Niederschlagswasser, Agrarstruktur, Altlastenverdacht

o   Kultur- und Sachgüter
Aussagen zu: Beeinträchtigung von Handwerksbetrieben

·         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                                                         Stand: Januar 2014

·         Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt       Stand: 12/2007

·         Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005

Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der Lärmminderungsplanung                    Stand: 2005

·         Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht                  Stand: 12/2007

·         Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten                                          Stand: 2000

·         Stichtagsmessungen/ Grundwassergleichenpläne                                  Stand:  1992 - 2007

·         Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier

verkehrsexponierten Standorten                                                                          Stand: 2005

·         Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt         Stand: 2007

·         Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 289

der Stadt Norderstedt                                                                                  Stand: 04.09.2013

·           Schalltechnische Untersuchung (16. BImSchV) zum Ausbau

         des Hummelsbütteler Steindamms in Norderstedt,

         hier Bereich B-Plan Nr. 289                                                                      Stand: 06.06.2014

·           Untersuchung Schlackeschicht Hummelsbütteler Steindamm

100 (Gewerbegebiet Glashütte, B-Plan 289) in Norderstedt                      Stand: 11.05.2012

·           Sanierung HMVA-Schlacke Hummelsbütteler Steindamm

100 (Gewerbegebiet Glashütte, B-Plan 289) in Norderstedt                      Stand: 13.08.2012

·           Schreiben der Unteren Bodenschutzbehörde                                            Stand: 2011-2012

·           Gutachterliche Bewertung (Baumgruppe mittig des Grundstückes)         Stand: 02.08.2012

·           Baumgutachterliche Bestandsaufnahme

Bebauungsplan Nr, 289, Norderstedt                                                          Stand:29.05.2013

·           Grünordnungsplanerischer Fachbeitrag                                        Stand: 11.06.2014

·           Faunistische Potentialabschätzung und artenschutzfachliche

Betrachtung für den Bebauungsplan Nr. 289 der Stadt Norderstedt   Stand: 18.Juni 2012

·           Verkehrsgutachten zum B-Plan 289 Norderstedt

 „Nördliche Erweiterung Gewerbegebiet Glashütte“                                      Stand: Juni 2014

 

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend :

 


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.