Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

Dem anliegenden Personalgestellungsvertrag mit der BEB wird unter der Voraussetzung der Genehmigung durch die Agentur für Arbeit nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zugestimmt.

Sofern seitens der Agentur für Arbeit nur eine befristet Genehmigung erteilt wird, wird die Verwaltung ermächtigt, den Vertrag entsprechend zu ändern.

Die Verwaltung wird ermächtigt für die Folgejahre Vertragsergänzungen für die weiteren Horte der Stadt abzuschließen.


Abstimmung:

Bei 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.