Sitzung: 07.07.2014 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 14/0254
Beschluss
Dem anliegenden
Personalgestellungsvertrag mit der BEB wird unter der Voraussetzung der
Genehmigung durch die Agentur für Arbeit nach dem
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zugestimmt.
Sofern
seitens der Agentur für Arbeit nur eine befristet Genehmigung erteilt wird,
wird die Verwaltung ermächtigt, den Vertrag entsprechend zu ändern.
Die
Verwaltung wird ermächtigt für die Folgejahre Vertragsergänzungen für die
weiteren Horte der Stadt abzuschließen.
Abstimmung:
Bei 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.