Sitzung: 04.09.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 14/0330
Beschluss
Gemäß
§§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 309 Norderstedt "Südlich Harkshörner Weg/
Ulzburger Straße", Gebiet: südl. Harkshörner Weg, östl. östl. Flurstück 62/28, Flur 03, Gemarkung
Harksheide, nördl. Flurstück 62/62,
Flur 03, Gemarkung Harksheide, westl.
Ulzburger Straße beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 25.07.2014 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 2). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des
Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende
Planungsziele angestrebt:
}
Schaffung von Baurechten für eine
soziale Einrichtung
}
Schutz des das Plangebiet
umgebenden Baumbestands.
Der Flächennutzungsplan ist
entsprechend zu ändern.
Der Aufstellungsbeschluss
ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Aufgrund des § 22 GO waren
keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend: ...
a)
Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen
des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan
Nr. 309 Norderstedt "Südlich Harkshörner Weg/ Ulzburger Straße",
Gebiet: südl. Harkshörner Weg, östl. Flurstück 62/28, Flur 03, Gemarkung Harksheide, nördl. Flurstück 62/62, Flur 03, Gemarkung
Harksheide, westl. Ulzburger Straße (Anlage 2) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung)
erfolgen.
Der Vorentwurf des
Bebauungsplans Nr. 309 (Anlage 4)
wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8, 9, 11 der Anlage 6
dieser Vorlage durchzuführen.
Auf Grund des § 22 GO waren
keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend :
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.