Sitzung: 04.09.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 14/0206
a) Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB und im Rahmen der Beteiligung
gemäß § 4a Absatz 3 BauGB.
Die vor, während oder nach den öffentlichen Auslegungen eingegangenen
Stellungnahmen folgender Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange
(im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3) werden:
berücksichtigt
3;
4; 8.1.
berücksichtigt (Erneute Beteiligung)
3.2,
3.4.
teilweise berücksichtigt
8.
teilweise berücksichtigt (Erneute Beteiligung)
…
nicht berücksichtigt
…
nicht berücksichtigt (Erneute Beteiligung)
3.3,
3.5.
zur Kenntnis genommen
1;
2; 5; 6; 7.
zur Kenntnis genommen (Erneute Beteiligung)
1., 2, 3.1, 3.6 – 3.10.
Hinsichtlich der Begründung über die
Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage
beziehungsweise die Anlage Nr. 3 dieser Vorlage Bezug genommen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und im Rahmen der
eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Absatz 3 BauGB.
Die vor, während oder nach den öffentlichen
Auslegungen eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der
laufenden Nummer der Anlage 5) werden
berücksichtigt
1.5,
1.6, 1.8, 3.4, 6.
Berücksichtigt (Erneute Beteiligung):
149.2,
149.8, 150.1, 150.3.
teilweise berücksichtigt
1.3,
1.4, 1.10, 2, 7a, 7b.
teilweise Berücksichtigt
(Erneute Beteiligung):
…
nicht berücksichtigt
1.1,
1.7, 1.9, 1.11, 3.1, 3.2, 3.3, 3.5, 3.6, 5.4, 5.5, 8.7, 8.8.
nicht Berücksichtigt
(Erneute Beteiligung):
20,
21, 27-38, 45-50, 137, 139, 140, 143, 145, 149.1, 149.3, 149.4, 149.5, 149.6,
149.7, 150, 150.2, 150.4, 150.5, 150.6, 150.7, 150.8.
zur Kenntnis genommen
1,
1.2, 3, 4, 5, 5.1, 5.2, 5.3, 8, 8.1, 8.2, 8.3, 8.4, 8.5, 8.6.
zur Kenntnis genommen (Erneute Beteiligung):
1.-
148., 149.1, 149.6.
Hinsichtlich der Begründung über die
Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach-
und Rechtslage beziehungsweise die Anlage 5 dieser Vorlage Bezug genommen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
c)
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der
Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan Nr. 303 Norderstedt "Erweiterung Heroldcenter nach
Süden", Gebiet: zwischen Berliner Allee und Willy-Brandt-Park, nördlich
Ochsenzoller Straße bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage
8) und dem Teil B - Text – (Anlage 9) in der zuletzt geänderten Fassung vom
09.05.2014, als Satzung beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 09.05.2014
(Anlage 10) wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die
Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der
Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender
Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt
werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren keine/folgende
Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und von der
Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend: ...
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 7 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1
Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.