Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

a)   Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB und im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4a Absatz 3 BauGB.

 

Die vor, während oder nach den öffentlichen Auslegungen eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3) werden:

 

berücksichtigt

 

3; 4; 8.1.

 

berücksichtigt (Erneute Beteiligung)

 

3.2, 3.4.

 

teilweise berücksichtigt

 

8.

 

teilweise berücksichtigt (Erneute Beteiligung)

 

 

 

nicht berücksichtigt

 

 

nicht berücksichtigt (Erneute Beteiligung)

 

3.3, 3.5.

 

zur Kenntnis genommen

 

1; 2; 5; 6; 7.

 

zur Kenntnis genommen (Erneute Beteiligung)

 

1., 2, 3.1, 3.6 – 3.10.

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die Anlage Nr. 3 dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

b)   Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und im Rahmen der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Absatz 3 BauGB.

 

Die vor, während oder nach den öffentlichen Auslegungen eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 5) werden

 

berücksichtigt

 

1.5, 1.6, 1.8, 3.4, 6.

 

Berücksichtigt (Erneute Beteiligung):

 

149.2, 149.8, 150.1, 150.3.

 

teilweise berücksichtigt

 

1.3, 1.4, 1.10, 2, 7a, 7b.

 

teilweise Berücksichtigt (Erneute Beteiligung):

 

 

nicht berücksichtigt

 

1.1, 1.7, 1.9, 1.11, 3.1, 3.2, 3.3, 3.5, 3.6, 5.4, 5.5, 8.7, 8.8.

 

nicht Berücksichtigt (Erneute Beteiligung):

 

20, 21, 27-38, 45-50, 137, 139, 140, 143, 145, 149.1, 149.3, 149.4, 149.5, 149.6, 149.7, 150, 150.2, 150.4, 150.5, 150.6, 150.7, 150.8.

 

 

zur Kenntnis genommen

 

1, 1.2, 3, 4, 5, 5.1, 5.2, 5.3, 8, 8.1, 8.2, 8.3, 8.4, 8.5, 8.6.

 

zur Kenntnis genommen (Erneute Beteiligung):

 

1.- 148., 149.1, 149.6.

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die Anlage 5 dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

c)   Satzungsbeschluss

 

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan Nr. 303 Norderstedt "Erweiterung Heroldcenter nach Süden", Gebiet: zwischen Berliner Allee und Willy-Brandt-Park, nördlich Ochsenzoller Straße bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 8) und dem Teil B - Text – (Anlage 9) in der zuletzt geänderten Fassung vom 09.05.2014, als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung in der Fassung vom 09.05.2014 (Anlage 10) wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 7 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.