Sitzung: 24.02.2000 Sozialausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:6 NEIN-Stimmen:3 Enthaltungen:1
Vorlage: B00/0017
Herr
Hagemann verläßt vor Beratung des Beschlussvorschlages gem. § 22 GO die
Sitzung. Herr Krebber übernimmt die Sitzungsleitung.
Die
Verwaltung beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.
Herr
Dr. Freter berichtet, dass er die Problematik der unterschiedlichen Handhabung
bei Abschreibungen bei Kreis und Stadt dem Bürgermeister vorgetragen habe. Die
Vorgaben aus der Politik lassen zur Zeit keine Anerkennung von Abschreibungen
seitens der Stadt zu. Die Kämmerei ist gerade dabei eine Grundsatzentscheidung
zur Anerkennung von Abschreibungen für die Stadtvertretung vorzubereiten.
Der
Sozialausschuss weist den Widerspruch des Sozialwerkes Norderstedt e.V. gegen
die Feststellung des Guthabens aus der Jahresrechnung 1998 der Psychologischen
Beratungsstelle als unbegründet zurück.
Der
Träger wird gebeten, den noch ausstehenden Betrag von 630,10 DM an die Stadt
Norderstedt zu überweisen, anderenfalls wird er verrechnet.
Die
Vorlage wurde mit 6 Stimmen gegen 3 Stimmen bei 1 Enthaltungen beschlossen.
Auszug
: II, 201, 502