Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:6 NEIN-Stimmen:3 Enthaltungen:1

Herr Hagemann verläßt vor Beratung des Beschlussvorschlages gem. § 22 GO die Sitzung. Herr Krebber übernimmt die Sitzungsleitung.

 

Die Verwaltung beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.

Herr Dr. Freter berichtet, dass er die Problematik der unterschiedlichen Handhabung bei Abschreibungen bei Kreis und Stadt dem Bürgermeister vorgetragen habe. Die Vorgaben aus der Politik lassen zur Zeit keine Anerkennung von Abschreibungen seitens der Stadt zu. Die Kämmerei ist gerade dabei eine Grundsatzentscheidung zur Anerkennung von Abschreibungen für die Stadtvertretung vorzubereiten.

 

Der Sozialausschuss weist den Widerspruch des Sozialwerkes Norderstedt e.V. gegen die Feststellung des Guthabens aus der Jahresrechnung 1998 der Psychologischen Beratungsstelle als unbegründet zurück.

Der Träger wird gebeten, den noch ausstehenden Betrag von 630,10 DM an die Stadt Norderstedt zu überweisen, anderenfalls wird er verrechnet.

 

Die Vorlage wurde mit 6 Stimmen gegen 3 Stimmen bei 1 Enthaltungen beschlossen.

 

Auszug : II,  201, 502