Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Dr. Freter stellt kurz den bisherigen Verlauf dar. Entsprechend der Vereinbarung in dem Gespräch am 23.02.00 soll über die nicht finanziellen Fragen ein weiteres Gespräch

mit Vertretern der Träger, des Ausschusses und der Verwaltung geführt werden. Für die Umsetzung des Finanzierungsmodells durch Festbetrag und die Abschätzung der finanziellen Auswirkungen für die Träger und den Haushalt der Stadt benötigt die Verwaltung konkrete Berechnungsvorgaben des Ausschusses.

 

Herr Struckmann weist noch einmal auf die Eckwerte hin, die in den ersten Gesprächen festgelegt worden sind:

 

-          Einführung in die Eigenbeteiligung aller Träger ab dem 2. Jahr

-          Behebung der unterschiedlichen Behandlung, z.B. bei der Eingruppierungen des päd. Personals bei den Trägern

-          Verwaltungsvereinfachung

 

 

Der Ausschuss legt folgende Vorgaben fest, die zu berücksichtigen sind:

 

-          Es soll ein Festbetrag für Personal- und Sachkosten gebildet werden.

-          Die Ermittlung der pädagogischen Personalkosten soll auf Grundlage der Jahresrechnung 1999 erfolgen, hierbei ist die entsprechende tarifliche Steigerung für den öffentlichen Dienst für die Tarifrunde 2000 zusätzlich zu berücksichtigen.

-          Das Gesamtvolumen bleibt gleich, zuzügl. der Mehrkosten durch tariflichen Steigerung

-          Die nicht pädagogischen Personalkosten werden den Sachkosten als vom Hundertstel der päd. Personalkosten zugerechnet und definiert.

-          Das Verhältnis Personalkostenanteil/Sachkostenanteil kann sich zu lasten des Sachkostenanteils verändern (wenn das Gesamtvolumen gleich bleibt).

 

Diese Vorgaben sind in einer Tabelle zusammenzufassen.

 

Zusätzlich soll diese Tabelle folgende Angaben enthalten:

 

-          Hinweise auf andere Eingruppierungen als bei der Stadt (z.B. Kinderpfleger)

-          Hinweise auf längerfristig nicht besetzte Stellen

 

Diese Tabelle ist dem Ausschuss in der Sitzung am 03.05.2000 vorzulegen.

 

Unterschiedliche Tarifsysteme nach BAT und KAT werden grundsätzlich akzeptiert.

Zum Abbau der unterschiedlichen Eingruppierungen innerhalb des Tarifsystems ist eine Gleitklausel von 2 Jahren in den Vertrag aufzunehmen. Nach Ablauf der Übergangsfrist ist es Sache des Trägers, vom Tarifsystem abweichende Eingruppierungen zu finanzieren.

 

Die Fertigstellung der Verträge muss rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen erfolgen (20.09.2000).

Der Abschluss der Verträge erfolgt dann vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtvertretung.

 

Der Ausschuss bekräftigt seinen Beschluss vom 17.11.1999 und bittet die Verwaltung um Kündigung der bestehenden Verträge.

 

 

19.20 Uhr: Herr Rädiker nimmt wieder an der Sitzung teil.

                       Frau Boehnke nimmt weiterhin als Gast an der Sitzung teil.