Sitzung: 01.03.2000 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M00/0081
Dr.
Freter stellt kurz den bisherigen Verlauf dar. Entsprechend der Vereinbarung in
dem Gespräch am 23.02.00 soll über die nicht finanziellen Fragen ein weiteres
Gespräch
mit
Vertretern der Träger, des Ausschusses und der Verwaltung geführt werden. Für
die Umsetzung des Finanzierungsmodells durch Festbetrag und die Abschätzung der
finanziellen Auswirkungen für die Träger und den Haushalt der Stadt benötigt
die Verwaltung konkrete Berechnungsvorgaben des Ausschusses.
Herr
Struckmann weist noch einmal auf die Eckwerte hin, die in den ersten Gesprächen
festgelegt worden sind:
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Einführung
in die Eigenbeteiligung aller Träger ab dem 2. Jahr
-
Behebung
der unterschiedlichen Behandlung, z.B. bei der Eingruppierungen des päd.
Personals bei den Trägern
-
Verwaltungsvereinfachung
Der
Ausschuss legt folgende Vorgaben fest, die zu berücksichtigen sind:
-
Es
soll ein Festbetrag für Personal- und Sachkosten gebildet werden.
-
Die
Ermittlung der pädagogischen Personalkosten soll auf Grundlage der
Jahresrechnung 1999 erfolgen, hierbei ist die entsprechende tarifliche
Steigerung für den öffentlichen Dienst für die Tarifrunde 2000 zusätzlich zu
berücksichtigen.
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Das
Gesamtvolumen bleibt gleich, zuzügl. der Mehrkosten durch tariflichen
Steigerung
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Die
nicht pädagogischen Personalkosten werden den Sachkosten als vom Hundertstel
der päd. Personalkosten zugerechnet und definiert.
-
Das
Verhältnis Personalkostenanteil/Sachkostenanteil kann sich zu lasten des
Sachkostenanteils verändern (wenn das Gesamtvolumen gleich bleibt).
Diese
Vorgaben sind in einer Tabelle zusammenzufassen.
Zusätzlich
soll diese Tabelle folgende Angaben enthalten:
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Hinweise
auf andere Eingruppierungen als bei der Stadt (z.B. Kinderpfleger)
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Hinweise
auf längerfristig nicht besetzte Stellen
Diese
Tabelle ist dem Ausschuss in der Sitzung am 03.05.2000 vorzulegen.
Unterschiedliche
Tarifsysteme nach BAT und KAT werden grundsätzlich akzeptiert.
Zum
Abbau der unterschiedlichen Eingruppierungen innerhalb des Tarifsystems ist
eine Gleitklausel von 2 Jahren in den Vertrag aufzunehmen. Nach Ablauf der
Übergangsfrist ist es Sache des Trägers, vom Tarifsystem abweichende
Eingruppierungen zu finanzieren.
Die
Fertigstellung der Verträge muss rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen in den
Fachausschüssen erfolgen (20.09.2000).
Der
Abschluss der Verträge erfolgt dann vorbehaltlich der Zustimmung der
Stadtvertretung.
Der
Ausschuss bekräftigt seinen Beschluss vom 17.11.1999 und bittet die Verwaltung
um Kündigung der bestehenden Verträge.
19.20
Uhr: Herr Rädiker nimmt wieder an der Sitzung teil.
Frau Boehnke nimmt
weiterhin als Gast an der Sitzung teil.