Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 6

Beschluss

 

1.    Die Stadt Norderstedt gründet die „Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH & Co. KG“  (EGNO mbH & Co. KG). Gegenstände der Gesellschaft sind

 

a)    Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung von Entwicklungsmaßnahmen in der Stadt Norderstedt;

b)    Tätigkeit als Treuhänderin / Geschäftsbesorgerin für die Stadt Norderstedt;

c)    der Erwerb, die Erschließung, die Vergabe von Planungsaufträgen und der Verkauf von Grundstücken zum Zwecke der Verbesserung der Wohnungssituation und Eigentumsförderung und der Ansiedlung von Gewerbebetrieben;

d)    die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke oder der Nachweis der Gelegenheit zum A­­­bschluss solcher Verträge (§ 34 c Abs. 1 Ziff. 1 a GewO) sowie die Baubetreuung (§ 34 c Abs. 1 Ziff. 2 b GewO).

Dem als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrag der Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH & Co. KG wird mit den Änderungen aus der verteilten Tischvorlage (s. Anlage) zur heutigen Sitzung zugestimmt.

 

2.    Die Stadt Norderstedt beschließt, dass die „Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH“ Komplementärin der zu gründenden „EGNO mbH & Co. KG“ wird.

 


Abstimmung gesamt:

Bei 39 Ja- und 6 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.