Sitzung: 16.12.2014 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 6
Vorlage: B 14/0498/3
Beschluss
1. Die Stadt Norderstedt
gründet die „Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH & Co. KG“ (EGNO mbH & Co. KG). Gegenstände der
Gesellschaft sind
a) Vorbereitung,
Durchführung und Abrechnung von Entwicklungsmaßnahmen in der Stadt Norderstedt;
b) Tätigkeit
als Treuhänderin / Geschäftsbesorgerin für die Stadt Norderstedt;
c) der
Erwerb, die Erschließung, die Vergabe von Planungsaufträgen und der Verkauf von
Grundstücken zum Zwecke der Verbesserung der Wohnungssituation und
Eigentumsförderung und der Ansiedlung von Gewerbebetrieben;
d) die
Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke oder der Nachweis
der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge (§ 34 c Abs. 1 Ziff. 1 a
GewO) sowie die Baubetreuung (§ 34 c Abs. 1 Ziff. 2 b GewO).
Dem
als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrag der Entwicklungsgesellschaft Norderstedt
mbH & Co. KG wird mit den Änderungen aus der verteilten Tischvorlage (s.
Anlage) zur heutigen Sitzung zugestimmt.
2. Die Stadt Norderstedt
beschließt, dass die „Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH“ Komplementärin
der zu gründenden „EGNO mbH & Co. KG“ wird.
Abstimmung gesamt:
Bei 39 Ja- und 6 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.