Sitzung: 05.03.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 15/0068
Beschluss:
Das Ergebnis der frühzeitigen
Beteiligung nach §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB wird zur Kenntnis genommen.
Das Ergebnis ist den tabellarischen Vermerken der Verwaltung vom 09.02.2015 in
den Anlagen 2 und 4 (Tabellen Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange und Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit) zu entnehmen.
Die Behandlung des
Ergebnisses der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung soll
entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom 09.02.2015
(Anlage 2 und 4) erfolgen.
Auf Grund des § 22 GO waren keine/folgende
Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung
anwesend:
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.