Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

a)  Aufstellungsbeschluss

 

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 313 Norderstedt „Nördlich Willy-Brandt-Park“, Gebiet: südlich Coppernicusstraße, nördlich Stichstraße Lütjenmoor, östlich Europaallee beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 13.02.2015 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 2). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

  • Sicherung von Flächen zum Bau eines Bildungshauses für Angebote der Volkshochschule und Bücherei
  • Entwicklung von Wohnbauflächen zentraler Lage in fußläufiger Entfernung zu einem Einkaufszentrum
  • Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnraum
  • Sicherung erhaltenswerter Grünflächen und erhaltenswerter Baumbestände
  • Prüfung einer Kfz-armen Erschließung

 

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 13, Garstedt, 6. Änderung Norderstedt wird im überplanten Bereich aufgehoben.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

b) Beschluss zur Durchführung eines konkurrierenden Investorenwettbewerbs

 

Im Vorwege der weiteren bauleitplanerischen Verfahrensschritte wird ein konkurrierendes Verfahren als Realisierungswettbewerb für die Errichtung eines Bildungshauses durchgeführt. Ziel ist die Erarbeitung eines funktional optimal auf die Anforderungen von Volkshochschule und Stadtbücherei zugeschnittenen Neubaus. Dabei sind hochbaulich-architektonische Lösungen zu erarbeiten, die dem Gedanken an Innovation durch Baugestalt, Materialität und Funktionalität Ausdruck verleihen.


Abstimmung:

Die Vertagung wird mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.