Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0

 

Beschluß:

a)       Entscheidung über die Anregungen

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung sowie erneuten öffentlichen Ausle­gung eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange/Privatpersonen und Unternehmen werden

berücksichtigt

zu Punkt 3:
Kreis Segeberg                        vom 09.01.1998

zu Punkt 4:
Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH                        vom 03.02.1998

Zu Punkt 7:
Kreis Segeberg                        vom 06.01.2000

teilweise berücksichtigt

zu Punkt 1:
Peter Winkler,
Friedrichsgaber Weg 254                        vom 11.11.1997

zu Punkt 2:
Helmut Gerbig,
Friedrichsgaber Weg 250                        vom 10.11.1997

nicht berücksichtigt

zu Punkt 5:
Ministerium für Frauen, Jugend, Wohnungs- und Städtebau                        vom 15.12.1999

zu Punkt 6:
Peter Winkler,
Friedrichsgaber Weg 254                        vom 23.12.1999


Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausfüh­rung zur Sach- und Rechtslage dieser Vorlage Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


b)       Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung, den Bebauungsplan Nr. 173 Ost, 1. Änderung, Gebiet : “Südlich und nördlich der Siedlung Franz-Schreck-Weg”, bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung ‑ und dem Teil B - Text -, in der zuletzt geänderten Fassung vom 08.10.1999 als Satzung.

Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 6 zu der Vorlage - Stand : 08.10.1999 - gebilligt.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung wäh­rend der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstim­mung anwesend : keine

 

Die Vorlage wurde mit 10 Stimmen gegen 1 Stimmen bei 0 Enthaltungen beschlossen.

 

Beschlußkopie an:          69

                                               10