Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschluss:

Mit den in dem Jahre 2012 abgeschlossenen Baumaßnahmen sowie dem zuvor durchgeführten Grunderwerb gelten die Teileinrichtungen

 

  • Fahrbahn
  • Parkplätze
  • Gehwege
  • Radwege
  • Kombinierter Geh- und Radweg
  • Straßenentwässerung
  • Straßenbegleitgrün
  • Beleuchtungseinrichtung
  • Grunderwerb

 

in der Straße „Beim Umspannwerk“ im o. g. Bereich mit den Ausbaumerkmalen der Vorlage Nr. B 15/0047 für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 19.03.2015 im Sinne von § 9 Abs. 2 der Satzung der Stadt Norderstedt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 10.04.2000 (EBS) als erstmalig und endgültig hergestellt.

 

Für die Baumaßnahmen und den erforderlichen Grunderwerb sind von den betroffenen Grundstückseigentümern gem. §§ 127 ff. BauGB in Verbindung mit der EBS Erschließungsbeiträge zu erheben. 


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen,  Nein-Stimmen und  Enthaltungen einstimmig beschlossen.