Sitzung: 19.03.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: B 15/0047
Beschluss:
Mit den in dem
Jahre 2012 abgeschlossenen Baumaßnahmen sowie dem zuvor durchgeführten
Grunderwerb gelten die Teileinrichtungen
- Fahrbahn
- Parkplätze
- Gehwege
- Radwege
- Kombinierter Geh- und Radweg
- Straßenentwässerung
- Straßenbegleitgrün
- Beleuchtungseinrichtung
- Grunderwerb
in der Straße „Beim
Umspannwerk“ im o. g. Bereich mit den Ausbaumerkmalen der Vorlage Nr. B 15/0047
für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 19.03.2015 im Sinne von § 9 Abs. 2 der Satzung der
Stadt Norderstedt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 10.04.2000
(EBS) als erstmalig und endgültig hergestellt.
Für die
Baumaßnahmen und den erforderlichen Grunderwerb sind von den betroffenen
Grundstückseigentümern gem. §§ 127 ff. BauGB in Verbindung mit der EBS
Erschließungsbeiträge zu erheben.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen, Nein-Stimmen und Enthaltungen einstimmig beschlossen.