Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 5

Beschluss

 

 

Es wird folgende 2.Nachtragshaushaltssatzung 2015 beschlossen:

 

Aufgrund des § 95 b  der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 28.04.2015 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtrags-haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans

einschließlich der Nachträge

 

 

 

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

1. im Ergebnisplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

868.900

 

194.821.300

195.690.200

Gesamtbetrag der Aufwendungen

1.470.300

 

192.641.900

194.112.200

Jahresüberschuss

 

601.400

2.179.400

1.578.000

Jahresfehlbetrag 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. im Finanzplan der

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.363.900

 

181.604.300

 

182.968.200

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.470.300

 

180.510.800

 

181.981.100

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

9.602.000

 

24.654.700

 

34.256.700

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

9.541.200

 

31.266.500

 

40.807.700

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

 

 

 

 

von bisher

auf

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

19.706.000 EUR

28.900.000 EUR

 

 

 

 

 2. der Gesamtbetrag der
    Verpflichtungsermächtigungen

1.200.000 EUR

4.400.000 EUR

 

 

 

3. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

1.027,71 Stellen

1.038,71 Stellen

 

 

 

 

§ 3

 

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird wie folgt

geändert

 

 

 

 

 

von bisher

auf

 

 

420 v.H.

440 v.H.

 


Abstimmung der Vorlage inclusive Veränderungslisten:

 

Bei 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 5 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.