Beschluss:

 

1.   Norderstedt soll als kinder- und familiengerechte Kommune durch die Sicherung und qualitative Aufwertung von Spielräumen für Kinder und Jugendliche weiterentwickelt werden (Leitbild).

2.   Die Ergebnisse und qualitativen Grundsätze des Kinderspielplatzbedarfsplanes (Anlage 9) werden gebilligt und für zukünftige Spielplatzplanungen verbindlich verankert.

3.   Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Maßnahmen im Rahmen des Unterhaltungs-/Reparatur- und Erneuerungsbudgets umgesetzt werden können.

4.   Die Überarbeitung der Kinderspielplätze soll durch Beteiligung von Kindern und Jugendlichen qualifiziert werden. Je nach Charakter der Fläche ist deshalb auch eine generationenübergreifende Beteiligung durchzuführen.

 


Abstimmung:

 

Bei 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.