Sitzung: 07.05.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: B 15/0176
Beschluss:
2. Die
Ergebnisse und qualitativen Grundsätze des Kinderspielplatzbedarfsplanes
(Anlage 9) werden gebilligt und
für zukünftige Spielplatzplanungen verbindlich verankert.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Maßnahmen im Rahmen des Unterhaltungs-/Reparatur-
und Erneuerungsbudgets umgesetzt werden können.
4. Die
Überarbeitung der Kinderspielplätze soll durch Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen qualifiziert werden. Je nach Charakter der Fläche ist deshalb auch
eine generationenübergreifende Beteiligung durchzuführen.
Abstimmung:
Bei 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.