Sitzung: 20.05.2015 Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 15/0007
Beschluss
Ab dem Tage nach der
Bekanntmachung erhält die Friedhofssatzung der Stadt Norderstedt
Im § 12 Absatz 3 folgende
Fassung:
(3)
Die Grabstätten werden unterschieden in:
1. Reihengrabstätten
a) Reihengrabstätten für Erden und Urnen
b) Baumbezogene Urnen-Reihengräber in
Gemeinschaftsanlage
c)
Urnen-Reihengräber im Birkenhain
2. Wahlgrabstätten
a)
Kindergräber bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
b)
Urnenwahlgräber, 4-stellig
c)
Urnengrabstätten in Rasenlage, 2-stellig
d)
Urnenwahlgräber in Gemeinschaftsanlage, 2-stellig
e) Urnenwahlgräber in
Kolumbarienanlage (oberirdisch)
f) Urnenwahlgräber in Gemeinschaftsanlagen,
4-stellig
g) Wahlgräber in Rasenfeld
h) Wahlgräber mit Bodendecker
i) parkartige Wahlgräber in Rasenlage
j) parkartige Wahlgräber mit
Bodendecker
k) Wahlgräber für moslemische
Bestattungen
l) Wahlgräber mit
Gestaltungsvorgaben in besonderen Lagen
3. Anonyme Grabstätten für Erden oder Urnen
B) Die 1. Nachtragssatzung
zur Satzung für die kommunalen Friedhöfe in der Stadt Norderstedt wird in der
Form der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B 15/0007
beschlossen.
Abstimmung:
14 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen