Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

Ab dem Tage nach der Bekanntmachung erhält die Friedhofssatzung der Stadt Norderstedt

Im § 12 Absatz 3 folgende Fassung:

 

(3)         Die Grabstätten werden unterschieden in:

                  1.  Reihengrabstätten

 a)    Reihengrabstätten für Erden und Urnen

                   b)    Baumbezogene Urnen-Reihengräber in Gemeinschaftsanlage

c)      Urnen-Reihengräber im Birkenhain

     

       2. Wahlgrabstätten

         a)   Kindergräber bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

            b)   Urnenwahlgräber, 4-stellig

            c)   Urnengrabstätten in Rasenlage, 2-stellig

         d)    Urnenwahlgräber in Gemeinschaftsanlage, 2-stellig

                   e)   Urnenwahlgräber in Kolumbarienanlage (oberirdisch)

            f)    Urnenwahlgräber in Gemeinschaftsanlagen, 4-stellig

                     g)   Wahlgräber in Rasenfeld

                   h)   Wahlgräber mit Bodendecker

                   i)    parkartige Wahlgräber in Rasenlage

                   j)    parkartige Wahlgräber mit Bodendecker

                   k)   Wahlgräber für moslemische Bestattungen

                   l)    Wahlgräber mit Gestaltungsvorgaben in besonderen Lagen

 

                   3. Anonyme Grabstätten für Erden oder Urnen

 

 

 

B) Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung für die kommunalen Friedhöfe in der Stadt Norderstedt wird in der Form der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B 15/0007 beschlossen.

 


Abstimmung:

 

14 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen