Beschlussvorschlag

 

 

a)  Aufstellungsbeschluss

 

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 311 Norderstedt "Südlich Pilzhagen/ nördlich Oadby-and-Wigston-Straße", Gebiet: südl. Pilzhagen und Waldbühnenweg, östl. Forst Rantzau, nördl. Oadby-and-Wigston-Straße, westl. der AKN-Trasse beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 01.07.2015 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 3). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

      Vervollständigung des westlichen Straßenringsystems zur Entlastung der innerstädtischen Verkehrsanlagen und Ausbau einer leistungsfähigen Ortsumgehung

      Zusammenführung und Sicherung der Flächen des Sportvereins

      Sicherung der Flächen des Tennisclubs

      Sicherung des Standortes der Notunterkünfte

      Schaffung und Sicherung der erforderlichen Stellplatzflächen für die Gemeinbedarfsnutzungen

      Sicherung der Versorgungsflächen und des Regenrückhaltebeckens

      Bereitstellung von Mischgebietsflächen

        Erhalt und Sicherung von Grün- und Ausgleichsflächen

        Umwidmung von Verkehrsflächen in Gewerbeflächen

 

Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 150, Nr. 150, 2. Änderung und Nr. 195 der Stadt Norderstedt werden im überplanten Bereich aufgehoben.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).

 

b)  Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behörden-beteiligung

 

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 311 Norderstedt "Südlich Pilzhagen/nördlich Oadby-and-Wigston-Straße", Gebiet: südl. Pilzhagen und Waldbühnenweg, östl. Forst Rantzau, nördl. Oadby-and-Wigston-Straße, westl. der AKN-Trasse (Anlage 1) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 311 vom 01.07.2015 (Anlage 3) sowie der Vorentwurf der Begründung vom 01.07.2015 (Anlage 4) werden als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8, 9, 11, 13 der Anlage 6 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 


Abstimmung:

 

Bei 11 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.