Beschluss:

 

 

a)  Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB wird zur Kenntnis genommen. Das Ergebnis ist den tabellarischen Vermerken der Verwaltung vom 21.05.2015 in den Anlagen 3 und 5 (Tabellen Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu entnehmen).

 

Die Behandlung des Ergebnisses der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung soll entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom 21.05.2015 (Anlage 3 und 5) erfolgen.

 

b)  Es soll ein Beteiligungsverfahren eingeleitet werden, dass in Ideenwerkstätten, aufbauend auf den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung, die Ziele für das Plangebiet qualifiziert.

 

c)  Analog §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Rahmenplanes der Stadt Norderstedt "Wohnbauflächen Mühlenweg Harckesheyde", Gebiet: Zwischen Schulweg im Westen und Gewerbegebiet Harkshörn im Osten, südlich Mühlenweg und nördlich Harckesheyde mit angepassten Planungszielen beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 21.05.2015 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 2). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

·           Erhalt und Sicherung der Grünzüge am östlichen Plangebietsrand und entlang des Harckesstiegs

·           Festsetzung von Ausgleichsflächen im Grünzug am östlichen Plangebietsrand

·           Erhalt und Sicherung der vorhandenen Knicks und der dazugehörenden Knickschutzbereiche

·           Erschließung des Plangebietes auf Grundlage einer Variante, bei der alle Fahrbeziehungen offen sind und der Verkehr gerecht verteilt wird

·           Entwicklung des Gebietes mit einer von Norden nach Süden zunehmenden baulichen Dichte

·           Mischung der Bauformen (Einzel-, Doppel-, Reihenhaus und Geschosswohnungsbau)

·           Integration von gefördertem Wohnungsbau

·           maximal III-geschossig + Staffelgeschoss

·           Entwicklung eines reinen bzw. teilweise allgemeinen Wohngebietes

·           Anordnung einer Kindertagesstätte auf einem Grundstück der Entwicklungsgesellschaft Norderstedt

·           Integration eines Gebietsspielplatzes

·           Schaffung von Kommunikationsräumen

·           Entwicklung eines nachhaltigen Energiekonzeptes

 

Der angepasste Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:


Abstimmung:

 

Bei 14 Stimmen einstimmig beschlossen.