Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Schule und Sport beschließt auf der Grundlage von Punkt 4 Teil A der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Norderstedt, dass dem FC Eintracht Norderstedt von 2003 e.V. für die Sanierung des Kunstrasenplatzes Garstedt 3 der Sportanlage Ochsenzoller Str. ein Zuschuss in Höhe von maximal 334.400,00 € gewährt wird.

 

Der verein wird gebeten, alle Fördermittel, die für diese Maßnahme beim Land und beim Kreis beantragt werden können, zeitnah zu beantragen. Bewilligte Mittel werden auf die Förderung der Stadt angerechnet.

 

Dabei stellt der genannte maximale Zuschussbetrag eine Obergrenze dar, die vom FC Eintracht Norderstedt von 2003 e.V. nur zu seinen Lasten überschritten werden darf.

 

Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen Aufwendungen in den Entwurf des Doppelhaushaltes 2018/2019 aufzunehmen.