Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

Alle Ämter und Teams der Stadtverwaltung Norderstedt sind in die von den politischen Gremien beschlossene Organisationsstruktur mit den sich hieraus ergebenden Rechten und Pflichten eingebunden.

 

Das Rechtsamt berät nach bestem Wissen und Gewissen die Fachämter und die politischen Gremien in rechtlichen Angelegenheiten. Die Stellungnahmen dienen der Entscheidungsfindung, ohne selbst eine Entscheidung darzustellen oder zu ersetzen.

 

Obwohl eine Berichtspflicht gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 2 GO für Geschäfte der laufenden Verwaltung nicht besteht, fanden Beratungen zum Thema in den Fachausschüssen statt.

 

Die Möglichkeit eines Verfahrens nach § 172 Abs. 2 BauGB bestand nicht, da die Erhaltungssatzung bereits in Kraft war.

 

Protokollauszug: Amt 30