Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Schule und Sport beschließt, dass dem FC Eintracht Norderstedt von 2003 e.V. für die Sanierung des Kunstrasenplatzes Garstedt 3 der Sportanlage Ochsenzoller Straße auf der Grundlage der Ausnahmeregelung  der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Norderstedt (Teil A Pkt.4)  ein Zuschuss in Höhe von maximal 259.744,00 € gewährt wird.

 

Die erforderlichen Mittel werden mit der Maßgabe zur Verfügung gestellt, dass ein Eigenanteil in Höhe von 20% erbracht wird und Fördermittel beim Landessportverband und Kreissportverband beantragt werden.

 

Dabei stellt der genannte maximale Zuschussbetrag eine Obergrenze dar, die vom FC Eintracht Norderstedt von 2003 e.V. nur zu seinen Lasten überschritten werden darf.

 

Die erforderlichen Mittel sind in den Haushalt 2016 des Doppelhaushalts 2016 / 2017 aufzunehmen.

 

 

 

 


Abstimmung:

 

Mit 12 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen