Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0

Herr Deutenbach erläutert die Vorlage.

 

Der Ausschuss diskutiert mit der Verwaltung über die Vorlage.

 

Die Verwaltung bestätigt dem Ausschuss, dass die in der Begründung zu 3.9 dargestellten Richtwerte zum Schallschutz Orientierungswerte sind und der Abwägung unterliegen

 

 

Beschluß

 

a)       Entscheidung über die Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 19.01.2000 bis 21.02.2000

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen von Trägern öffentlicher Belange bzw. von privaten Personen werden:

nicht berücksichtigt

Punkt 1:
Kreis Segeberg – Der Landrat                        vom 16.02.2000

Punkt 2:
Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr                        vom 21.02.2000

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage der Vorlage Nr. B 00/0168 Bezug genommen.

b)       Der auf Grund der in der Sach- und Rechtslage erläuterten Gründe geänderter Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 227 – Norderstedt – Teil B – Gebiet: westl. Ulzburger Straße/ südl. Langer Kamp/nördl. Breslauer Straße – wird gebilligt.
Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 3 (Stand: 04.05.2000) zur Vorlage Nr. B 00/0168 gebilligt.

Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 erneut öffentlich auszulegen. Die Dauer der öffentlichen Auslegung ist auf zwei Wochen zu verkürzen und in der Veröffentlichung ist darauf hinzuweisen, dass Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können.

Sollten sich nach der erneuten öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Bedenken und Anregungen Änderungen des Entwurfs ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 13 Abs. 1 Satz 2 BauGB durchzuführen.

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

 

Die Vorlage wurde mit 10 Stimmen gegen 1 Stimmen bei 0 Enthaltungen beschlossen.

 

Beschlußkopie an:          Amt 69