Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Der Sozialausschuss beschließt, die Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Personen mit geringem Einkommen auch für die Kalenderjahre 2016/2017.

Anspruchsberechtigt sind Personen ab dem 21. Lebensjahr, die einen Sozialpass besitzen oder folgende Voraussetzungen erfüllen:

 

a)    Laufender Bezug unterhaltssichernder Leistungen nach dem SGB II oder

b)    Laufender Bezug unterhaltssichernder Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung) oder

c)    Einkommen in vergleichbarer Höhe aus Erwerbstätigkeit.

 

Die Stadt Norderstedt gewährt für 2016/2017 einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 24.000 € (inklusive der Verwaltungskostenanteile). Im Jahr 2016 nicht verbrauchte Mittel sind auf das Jahr 2017 zu übertragen. Im Jahr 2017 nicht verbrauchte Mittel sind an die Stadt Norderstedt zurückzuzahlen.

 

Haushaltsrelevante Daten:

 

Haushaltsstelle:           331000/531800

Haushaltsplan:            2016/2017

Ausgabe:                     24.000 €

Mittel stehen zur Verfügung: ja


Abstimmung über den so geänderten Beschlussvorschlag:

Bei 11 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen.