Sitzung: 15.12.2015 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 40
Vorlage: B 15/0566
Frau
Wangelin verlässt den Raum.
Beschluss
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.
Die vor, während oder
nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der
laufenden Nummer der Anlage 3) werden
berücksichtigt
7., 8.4, 8.7, 10.1
teilweise berücksichtigt
-
nicht berücksichtigt
8.5
zur Kenntnis genommen
1., 2.1, 2.2, 3., 4., 5.,
6., 8.1, 8.2, 8.3, 8.6, 8.8, 9., 10.2
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit
Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder
nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im
Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 5) werden
berücksichtigt
3.3, 3.4, 3.5
teilweise berücksichtigt
-
nicht berücksichtigt
1.2, 1.3, 2.1, 2.2, 2.3,
2.4, 2.5, 2.6, 2.8, 2.9, 2.10, 2.11, 2.12, 3.2
zur Kenntnis genommen
1.1, 1.4, 1.5, 1.6, 2.7,
2.13, 3.1, 3.6
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die
Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage
dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit
Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10
BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der
Bebauungsplan Nr. 300 Norderstedt "Westlich Lawaetzstraße",
Gebiet: südlich Quickborner Straße, östlich Dreibekenweg, westlich
Lawaetzstraße bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 7) und dem
Teil B - Text – (Anlage 8) in der zuletzt geänderten Fassung vom 05.11.2015,
als Satzung beschlossen.
Die Begründung in der
Fassung vom 05.11.2015 (Anlage 9) wird gebilligt.
Der Beschluss des
Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit
Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter
von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreter/innen: 46
Davon bei diesem Tagesordnungspunkt anwesend: 40
Bei 40 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.
Frau Wangelin nimmt wieder an der Sitzung teil.