Sitzung: 03.12.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 15/0600
Beschluss:
a) Aufstellungsbeschluss
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des
Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 313 Norderstedt "Nördlich Willy-Brandt-Park", Gebiet:
südlich Coppernicusstraße, nördlich Stichstraße Lütjenmoor, östlich Europaallee
beschlossen.
Der
Geltungsbereich in der Planzeichnung vom 13.02.2015 (vgl. verkleinerte Fassung
in Anlage 2 der Einladung) wird um den Adenauerplatz (Flurstück 1204)
sowie den Weg (Flurstück 1156) erweitert.
Die geänderte Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für das Plangebiet werden
folgende Planungsziele angestrebt:
- Sicherung von Flächen
zum Bau eines Bildungshauses mit Angeboten der Volkshochschule und
Bücherei
- Sicherung von
Wohnbauflächen in zentraler Lage, in fußläufiger Entfernung zu einem
Einkaufszentrum und ÖPNV-Angeboten
- Schaffung von
öffentlich gefördertem Wohnraum
- Sicherung
erhaltenswerter Grünflächen und erhaltenswerter Baumbestände
- Sicherung von Flächen
zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs unter den Aspekten autoarmes
Wohnprojekt und/oder alternative Mobilitätsformen wie carsharing, Elektromobilität
etc.
- Sicherung adäquater
Spielraumangebote im Quartier
Der/die
rechtsverbindliche(n) Bebauungspläne Nr. 13, Garstedt, 6. Änderung
und Nr. 180 Norderstedt werden im überplanten Bereich aufgehoben.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1
Satz 2 BauGB).
b) Beschluss zur Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1
BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 313
Norderstedt "Nördlich Willy-Brandt-Park", Gebiet: südlich
Coppernicusstraße, nördlich Stichstraße Lütjenmoor, östlich Europaallee die
öffentliche Unterrichtung und Erläuterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke
der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
BauGB) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (gem. § 4
Abs. 1 BauGB) erfolgen.
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9
und 11 der Anlage 8 dieser Vorlage durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die so geänderte Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.
Die Mitglieder des Bildungswerkeausschusses verlassen
den Plenarsaal und kehren in Sitzungsraum 1 zurück.