Beschluss:

 

a)  Aufstellungsbeschluss

 

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 313 Norderstedt "Nördlich Willy-Brandt-Park", Gebiet: südlich Coppernicusstraße, nördlich Stichstraße Lütjenmoor, östlich Europaallee beschlossen.

 

Der Geltungsbereich in der Planzeichnung vom 13.02.2015 (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 2 der Einladung) wird um den Adenauerplatz (Flurstück 1204) sowie den Weg (Flurstück 1156) erweitert. Die geänderte Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

  • Sicherung von Flächen zum Bau eines Bildungshauses mit Angeboten der Volkshochschule und Bücherei
  • Sicherung von Wohnbauflächen in zentraler Lage, in fußläufiger Entfernung zu einem Einkaufszentrum und ÖPNV-Angeboten
  • Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnraum
  • Sicherung erhaltenswerter Grünflächen und erhaltenswerter Baumbestände
  • Sicherung von Flächen zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs unter den Aspekten autoarmes Wohnprojekt und/oder alternative Mobilitätsformen wie carsharing, Elektromobilität etc.
  • Sicherung adäquater Spielraumangebote im Quartier

 

Der/die rechtsverbindliche(n) Bebauungspläne Nr. 13, Garstedt, 6. Änderung und Nr. 180 Norderstedt werden im überplanten Bereich aufgehoben.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

b)  Beschluss zur Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

 

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 313 Norderstedt "Nördlich Willy-Brandt-Park", Gebiet: südlich Coppernicusstraße, nördlich Stichstraße Lütjenmoor, östlich Europaallee die öffentliche Unterrichtung und Erläuterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) erfolgen.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9 und 11 der Anlage 8 dieser Vorlage durchzuführen.

 

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

Die so geänderte Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.

 

Die Mitglieder des Bildungswerkeausschusses verlassen den Plenarsaal und kehren in Sitzungsraum 1 zurück.