Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 18

Beschluss

 

Die Verwaltung wird gebeten, rechtzeitig für die Haushaltsberatungen 2018/2019 einzuplanen, dass zukünftig folgende Punkte gem. § 18 GemHVO-Doppik eingehalten werden:

 

1.)   Die größeren Ansätze von Erträgen und Aufwendungen, die von den bisherigen Ansätzen erheblich abweichen, sind zu erläutern.

Hier wird eine Abweichung von 10 % als Richtwert zugrunde gelegt.

2.)   Bei neue Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere

Jahre erstrecken, ist bei jeder folgenden Veranschlagung die bisherige Abwicklung darzulegen.

 


Abstimmung:

 

Bei 25 Ja- und 18 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.