Sitzung: 15.12.2015 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 18
Vorlage: A 15/0612
Beschluss
Die
Verwaltung wird gebeten, rechtzeitig für die Haushaltsberatungen 2018/2019
einzuplanen, dass zukünftig folgende Punkte gem. § 18 GemHVO-Doppik eingehalten
werden:
1.) Die
größeren Ansätze von Erträgen und Aufwendungen, die von den bisherigen Ansätzen
erheblich abweichen, sind zu erläutern.
Hier wird eine Abweichung von 10 % als
Richtwert zugrunde gelegt.
2.) Bei
neue Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere
Jahre erstrecken, ist bei jeder
folgenden Veranschlagung die bisherige Abwicklung darzulegen.
Abstimmung:
Bei 25 Ja- und 18 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.