Beschluss
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über die Anhörung
betroffener Behörden und öffentlicher Planungsträger gem. § 19 Abs. 1
Landesnaturschutzgesetz Schl.-H. (LNatSchG )
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung
eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und öffentlicher Planungsträger
(im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 1) werden
berücksichtigt
1.2, 4,2, 4.3, 8.6, 8.7, 8.10, 8.12
nicht berücksichtigt
6.2, 7.15, 7.16, 7.17, 7.18, 7.19, 7.20, 7.21, 8.1, 8.3, 8.4, 8.5,
8.8, 8.9, 8.14, 8.15, 8.16, 9.2, 10.9
zur Kenntnis genommen
1.1,
1.2, 2.1, 3.1, 4.1, 4.4, 4.5, 5.1, 6.1, 6.3, 7.1, 7.2, 7.3, 7.4, 7.5, 7.6, 7.7,
7.8, 7.9, 7.10, 7.11, 7.12, 7.13, 7.14, 8.2, 8.11, 8.13, 8.17, 8.18, 9.1, 10.1,
10.2, 10.3, 10.4, 10.5, 10.6, 10.7, 10.8
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den
Stellungnahmen der Behörden und öffentlicher Planungsträger wird auf die
Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage
dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme
abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater
im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs gem. §
19 Abs. 2 Landesnaturschutzgesetz Schl.-H. (LNatSchG)
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung
eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden
Nummer der Anlage 2) werden
berücksichtigt
3.11
teilweise berücksichtigt
5.10
nicht berücksichtigt
1.2, 1.3, 3.7, 3.8, 3.9, 3.10, 5.7
zur Kenntnis genommen
1.1, 1.4, 2.1, 2.2, 2.3, 2.4, 2.5, 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 3.6,
4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 5.2, 5.3, 5.4, 5.5, 5.6, 5.8, 5.9, 5.11, 6.1, 6.2, 6.3,
6.4, 6.5
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den
Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage
beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der
Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss
Die Satzung der Stadt Norderstedt zum Schutze des Baumbestandes in der zuletzt geänderten Fassung vom 07.12.2015
(Anlage 4) wird beschlossen.
Der Erlass der Satzung der Stadt Norderstedt zum Schutze des
Baumbestandes ist ortsüblich bekannt zu
machen.
c) Zusätzlicher Personalbedarf
Der
Erlass der Satzung
der Stadt Norderstedt zum Schutze des Baumbestandes erfordert einen Personalmehrbedarf. Dieser ist zur
Einführung der Satzung sicherzustellen.
Auf Grund des § 22 GO waren keine/folgende
Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und von der
Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend: ...
Abstimmung:
Unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderung
des § 3 (1)
Zu a)
9 Ja-Stimmen
4 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
Mehrheitlich angenommen
Zu b)
4 Ja-Stimmen
10 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Mehrheitlich abgelehnt.
Zu c)
Entfällt aufgrund des
Beschlusses zu b)