Beschluss

 

 

a)  Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen

 

Entscheidung über die Anhörung betroffener Behörden und öffentlicher Planungsträger gem. § 19 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz Schl.-H. (LNatSchG )

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und öffentlicher Planungsträger (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 1) werden

 

berücksichtigt

1.2, 4,2, 4.3, 8.6, 8.7, 8.10, 8.12

 

nicht berücksichtigt

6.2, 7.15, 7.16, 7.17, 7.18, 7.19, 7.20, 7.21, 8.1, 8.3, 8.4, 8.5, 8.8, 8.9, 8.14, 8.15, 8.16, 9.2, 10.9

 

zur Kenntnis genommen

1.1, 1.2, 2.1, 3.1, 4.1, 4.4, 4.5, 5.1, 6.1, 6.3, 7.1, 7.2, 7.3, 7.4, 7.5, 7.6, 7.7, 7.8, 7.9, 7.10, 7.11, 7.12, 7.13, 7.14, 8.2, 8.11, 8.13, 8.17, 8.18, 9.1, 10.1, 10.2, 10.3, 10.4, 10.5, 10.6, 10.7, 10.8

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und öffentlicher Planungsträger wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs gem. § 19 Abs. 2 Landesnaturschutzgesetz Schl.-H. (LNatSchG)  

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 2) werden

 

berücksichtigt

3.11

 

teilweise berücksichtigt

5.10

 

nicht berücksichtigt

1.2, 1.3, 3.7, 3.8, 3.9, 3.10, 5.7

 

zur Kenntnis genommen

1.1, 1.4, 2.1, 2.2, 2.3, 2.4, 2.5, 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 3.6, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 5.2, 5.3, 5.4, 5.5, 5.6, 5.8, 5.9, 5.11, 6.1, 6.2, 6.3, 6.4, 6.5

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

b)  Satzungsbeschluss

 

Die Satzung der Stadt Norderstedt zum Schutze des Baumbestandes in der zuletzt geänderten Fassung vom 07.12.2015 (Anlage 4) wird beschlossen.

 

Der Erlass der Satzung der Stadt Norderstedt zum Schutze des Baumbestandes ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

c)  Zusätzlicher Personalbedarf

 

Der Erlass der Satzung der Stadt Norderstedt zum Schutze des Baumbestandes erfordert einen Personalmehrbedarf. Dieser ist zur Einführung der Satzung sicherzustellen.

 

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...


Abstimmung:

 

Unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderung des § 3 (1)

 

Zu a)

 

9 Ja-Stimmen

4 Nein-Stimmen

1 Enthaltung

 

Mehrheitlich angenommen

 

Zu b)

 

4 Ja-Stimmen

10 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

 

Mehrheitlich abgelehnt.

 

Zu c)

 

Entfällt aufgrund des Beschlusses zu b)