Sitzung: 25.01.2016 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 2
Vorlage: A 16/0012
Beschluss:
Die Entschädigungssatzung
der Stadt Norderstedt wird im §4 Abs. 2 wie folgt geändert:
Die nicht der
Stadtvertretung angehörenden Mitglieder der Ausschüsse erhalten nach Maßgabe
der Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse,
denen sie als Mitglied angehören, und für die Teilnahme an Sitzungen der
Fraktionen und Teilfraktionen ein Sitzungsgeld in Höhe von 25 €.
Entsprechendes gilt für
stellvertretende Ausschussmitglieder, die nicht der Stadtvertretung angehören,
im Vertretungsfall.
Abstimmung über den 2. Antrag:
Bei 11 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen einstimmig
beschlossen.