Sitzung: 18.02.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 16/0004
Beschluss:
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder
nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der
laufenden Nummer der Anlage 3) werden
berücksichtigt
1
teilweise
berücksichtigt
nicht
berücksichtigt
zur
Kenntnis genommen
2,
3, 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 3.6, 3.7, 3.8, 3.9, 3.10, 3.11, 3.12
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von
dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB.
Es sind keine
Stellungnahmen Privater während und nach der öffentlichen Auslegung eingegangen.
b) Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10
BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der
Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 301
Norderstedt "Aspelohe", Gebiet: zwischen Aspelohe und Rugenbarg
bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 4) und dem
Teil B - Text – (Anlage 5) in der Fassung vom 06.01.2016, als Satzung
beschlossen.
Die Begründung in der
Fassung vom 06.01.2016 (Anlage 6) wird gebilligt.
Der Beschluss des
Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit
Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren keine
Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl: 14 Ausschussmitglieder
Anwesend: 14 Ausschussmitglieder
Bei 13 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme mehrheitlich
beschlossen.