Sitzung: 18.02.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: B 16/0043
Beschluss:
Der
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 297 Norderstedt "Westlich Moorbekstraße", Gebiet: südlich
Friedrichsgaber Weg, westlich Moorbekstraße, nördlich Flurst. 32/4, Flur 5, FR
(Schulzentrum Nord), östlich Flurstücke 31/4, 31/5, 31/6 und 115/5, Flur 5, FR
Teil A – Planzeichnung (Anlage 2) und Teil B – Text (Anlage 3) in der
Fassung vom 27.01.2016 wird beschlossen.
Die
Begründung in der Fassung vom 27.01.2016 (Anlage 4) wird gebilligt.
Der
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 297 Norderstedt "Westlich Moorbekstraße" -, die Begründung
sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:
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bereits eingegangenen Stellungnahmen von Privaten und Trägern
öffentlicher Belange mit umweltrelevanten Informationen zu folgenden
Schutzgütern:
o Mensch
Aussagen zu: Lärmschutz, Sozialplan
o Tiere
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o Pflanzen
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o Boden und Wasser
Aussagen zu: Gewässerschutz und Verbesserungsmaßnahmen am Gewässer,
Versickerung Niederschlagswasser, Bodenschutz
o Klima und Luft
Aussagen zu: Mobilität
o Kultur- und Sachgüter
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Klimaanalyse der Stadt Norderstedt Stand:
Januar 2014
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Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007
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strategische Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm
stammt aus 2012 Stand vom 16.1.2013
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Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht
Stand: 12/2007
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Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand: 2000
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Stichtagsmessungen/ Grundwassergleichenpläne Stand: 30.06.2015
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Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier
verkehrsexponierten
Standorten Stand:
2005
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Abschätzung der aktuellen und zukünftigen
Luftqualitätsgüte
Norderstedt Stand: 2007
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Baumgutachterliche Bestandsaufnahme 09/2011 und Abgleich mit Vermessung
02/2014
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Grünordnerischer Fachbeitrag einschl. Artenschutz-Fachbeitrag zum
B-Plan 297 „Westlich Moorbekstraße“ 02/2016
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Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan
Nr. 297 Norderstedt „westlich Moorbekstraße“ 01/2016
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Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan 297 der Stadt Norderstedt:
Ergänzende Stellungnahme für den aktuellen Planentwurf
zum Verkehrslärm im Plangebiet 02/2016
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Baugrunduntersuchungen 02/2014
sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung
zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 13 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.