Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 297 Norderstedt "Westlich Moorbekstraße", Gebiet: südlich Friedrichsgaber Weg, westlich Moorbekstraße, nördlich Flurst. 32/4, Flur 5, FR (Schulzentrum Nord), östlich Flurstücke 31/4, 31/5, 31/6 und 115/5, Flur 5, FR Teil A – Planzeichnung (Anlage 2) und Teil B – Text (Anlage 3) in der Fassung vom 27.01.2016 wird beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 27.01.2016 (Anlage 4) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 297 Norderstedt "Westlich Moorbekstraße" -, die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

 

·         bereits eingegangenen Stellungnahmen von Privaten und Trägern öffentlicher Belange mit umweltrelevanten Informationen zu folgenden Schutzgütern:

o   Mensch
Aussagen zu: Lärmschutz, Sozialplan

o   Tiere
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o   Pflanzen
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o   Boden und Wasser
Aussagen zu: Gewässerschutz und Verbesserungsmaßnahmen am Gewässer, Versickerung Niederschlagswasser, Bodenschutz

o   Klima und Luft
Aussagen zu: Mobilität

o   Kultur- und Sachgüter
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·           Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                                                        Stand: Januar 2014

·           Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt      Stand: 12/2007

·           strategische Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm stammt aus 2012                                                                                               Stand vom 16.1.2013

·           Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht                 Stand: 12/2007

·           Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten                                         Stand: 2000

·           Stichtagsmessungen/ Grundwassergleichenpläne                                 Stand: 30.06.2015

·           Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier

verkehrsexponierten Standorten                                                             Stand: 2005

·           Abschätzung der aktuellen und zukünftigen

Luftqualitätsgüte Norderstedt                                                                              Stand: 2007

·           Baumgutachterliche Bestandsaufnahme 09/2011 und Abgleich mit Vermessung 02/2014

·           Grünordnerischer Fachbeitrag einschl. Artenschutz-Fachbeitrag zum
B-Plan 297 „Westlich Moorbekstraße“                                                                     02/2016

·           Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan
Nr. 297 Norderstedt „westlich Moorbekstraße“                                                        01/2016

·           Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan 297 der Stadt Norderstedt:
Ergänzende Stellungnahme für den aktuellen Planentwurf
zum Verkehrslärm im Plangebiet                                                                            02/2016 

·           Baugrunduntersuchungen                                                                                        02/2014

 

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

 

Bei 13 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.