Beschluss:

Gemäß §§ 3 Abs. 1 Satz 1 und 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 110 Norderstedt, 21. Änderung "Alter Kirchenweg / Stonsdorfer Weg", Gebiet: nördlich Heidestieg, östlich Uhlenkamp, südlich Alter Kirchenweg und westlich Am Exerzierplatz sowie nördlich und westlich Greifswalder Kehre, östlich Rathaustwiete und südlich Stonsdorfer Weg im Ortsteil Harksheide (Anlage 1) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsund Behörden- bzw. TöB-Beteiligung) erfolgen.

 

Das städtebauliche Konzept vom 24.02.2016 für den Bereich Alter Kirchenweg (Anlage 2) bzw. vom 23.02.2016 für den Bereich Stonsdorfer Weg (Anlage 5) wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 6, 7, 8, 9, 11, 13 der Anlage 11 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 110, einschließlich aller nachfolgenden Änderungen, sowie Nr. 253 werden im überplanten Bereich aufgehoben.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.