Beschluss:

 

a)  Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen

 

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 2 und 3) werden

 

 

berücksichtigt

 

1.9

 

teilweise berücksichtigt

 

......................

 

nicht berücksichtigt

 

.......................

 

zur Kenntnis genommen

 

1, 1.1, 1.2, 1.3, 1.4,1.5, 1.6, 1.7, 1.8, 1.10, 1.11, 2.

 

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlagen dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB.

 

Es sind keine Stellungnahmen Privater während und nach der öffentlichen Auslegung eingegangen.

 

 

b)  Satzungsbeschluss

 

Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan Nr. 308 Norderstedt "Königsberger Straße", Gebiet: Flurstücke 58/2 und 58/7, Flur 14 der Gemarkung Garstedt bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 4) und dem Teil B - Text – (Anlage 5) in der zuletzt geänderten Fassung vom 15.02.2016, als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung in der Fassung vom 15.02.2016 (Anlage 6) wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Bei 45 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.