Sitzung: 26.04.2016 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 45
Vorlage: B 16/0058
Beschluss:
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.
Die vor, während oder
nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der
laufenden Nummer der Anlage 2 und 3) werden
berücksichtigt
1.9
teilweise
berücksichtigt
......................
nicht
berücksichtigt
.......................
zur
Kenntnis genommen
1,
1.1, 1.2, 1.3, 1.4,1.5, 1.6, 1.7, 1.8, 1.10, 1.11, 2.
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlagen dieser Vorlage Bezug
genommen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von
dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB.
Es sind keine
Stellungnahmen Privater während und nach der öffentlichen Auslegung eingegangen.
b)
Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10
BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der
Bebauungsplan Nr. 308 Norderstedt
"Königsberger Straße", Gebiet: Flurstücke 58/2 und 58/7, Flur 14 der
Gemarkung Garstedt bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 4)
und dem Teil B - Text – (Anlage 5) in der zuletzt geänderten Fassung
vom 15.02.2016, als Satzung beschlossen.
Die Begründung in der
Fassung vom 15.02.2016 (Anlage 6) wird gebilligt.
Der Beschluss des
Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit
Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von
der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 45 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.