Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Kelm bittet, das Streugut des Winters auf den Radwegen zu beseitigen.

 

Soweit das Betriebsamt als Auftragnehmer für die Reinigung von Geh- und Radwegen vor öffentlichen Grundstücken zuständig ist, ist das Streugut des Winters dort schon vor Ostern entfernt gewesen.

 

Sollten nicht erfüllte Anliegerpflichten nach der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Norderstedt gemeint sein, so wären konkrete lokale Angaben auf direktem Wege gegenüber dem Betriebsamt für weitere Maßnahmen zweckmäßig.

 

Der Hauptausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

Protokollauszug: Amt 70