Sitzung: 05.06.2000 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Herr
Kelm bittet, das Streugut des Winters auf den Radwegen zu beseitigen.
Soweit
das Betriebsamt als Auftragnehmer für die Reinigung von Geh- und Radwegen vor öffentlichen
Grundstücken zuständig ist, ist das Streugut des Winters dort schon vor Ostern
entfernt gewesen.
Sollten
nicht erfüllte Anliegerpflichten nach der Satzung über die Reinigung der
öffentlichen Straßen in der Stadt Norderstedt gemeint sein, so wären konkrete
lokale Angaben auf direktem Wege gegenüber dem Betriebsamt für weitere
Maßnahmen zweckmäßig.
Der
Hauptausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Protokollauszug:
Amt 70