Beschluss:

 

A)  Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB wird entsprechend den Vermerken der Verwaltung vom 22.04.2016 (Anlagen 3 und 5) gebilligt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage den Entwurf zu fertigen.

 

Die Schreiben mit den eingegangenen Stellungnahmen sowie die Niederschrift der öffentlichen Veranstaltung vom 10.02.2015 sind als Anlagen Nr. 2, 4 und 6 dieser Vorlage beigefügt.

 

 

B)  Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 302 Norderstedt "zwischen Scharpenmoor und Schwarzer Weg", Gebiet: Teile der Flurstücke 1252, 1104, 313, Flurstück 1159, Flur 16, Gemarkung Garstedt Teil A – Planzeichnung (Anlage 8) und Teil B – Text (Anlage 9) in der Fassung vom 28.04.2016 wird beschlossen.

 

Die Begründung in der Fassung vom 28.04.2016 (Anlage 10) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 302 Norderstedt "zwischen Scharpenmoor und Schwarzer Weg", die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

 

·      bereits eingegangene Stellungnahmen von Privaten und Trägern öffentlicher Belange mit umweltrelevanten Informationen zu folgenden Schutzgütern:

o  Mensch
Aussagen zu: Maßnahmen zum Lärmschutz

o  Pflanzen
Aussagen zu: Ausgleichsmaßnahmen,

o  Boden und Wasser
Aussagen zu: Bodenversiegelung

·      Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                                                     Stand: Januar 2014

·      Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der
Stadt Norderstedt                                                                                         Stand: 12/2007

·      strategische Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen-
und Flugverkehrslärm stammt aus 2012                                                 Stand:16.01.2013

·      Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht              Stand: 12/2007

·      Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten                                      Stand: 2000

·      Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne                                  Stand: 30.06.2015

·      Orientierende Luftschadstoffmessungen an
vier verkehrsexponierten Standorten                                                               Stand: 2005

·      Abschätzung der aktuellen und zukünftigen
Luftqualitätsgüte Norderstedt                                                                            Stand: 2007

·      Grünordnerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 302
zwischen Scharpenmoor und Schwarzer Weg der Stadt Norderstedt,
Landschaftsplanung Jacob Norderstedt                                                 Stand: 06.04.2016

·      Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 302
in Norderstedt, Lärmkontor Hamburg                                                     Stand: 10.06.2015

·      Energieversorgungskonzept Neubaugebiet
Bebauungsplan Nr. 302, IPP ESN Power Engineering GmbH Kiel       Stand: 26.11.2015

 

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen:


Abstimmung:

 

Bei 10 Ja- und 3 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen.