Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

a)  Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 315 Norderstedt "nördlich Ochsenzoller Straße, östlich Berliner Allee", Gebiet: Flurstück 85/13, Flur 15, Gemarkung Garstedt, Verkehrsknoten Ochsenzoller Straße, Berliner Allee (Anlage 3) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Das Bebauungskonzept (Anlage 4) und der Bebauungsplan-Entwurf vom 25.04.2016 (Anlage 3) werden als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9 und 11 der Anlage 5 dieser Vorlage durchzuführen.

 

 

b)  Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 315 Norderstedt "nördlich Ochsenzoller Straße, östlich Berliner Allee", Gebiet: Flurstück 85/13, Flur 15, Gemarkung Garstedt, Verkehrsknoten Ochsenzoller Straße, Berliner Allee beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 25.04.2016 (Anlage 2) festgesetzt. Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

·      Sicherung von Kerngebietsflächen für ein 3- bis 4-geschossiges Bankgebäude

·      Sicherung der Verkehrsflächen für die Umgestaltung des Verkehrsknotens Ochsenzoller Straße/Berliner Allee

 

Das Verfahren wird nach § 13 a BauGB umgestellt.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

 

Bei 12 Ja-Stimmen und einer Enthaltung einstimmig beschlossen.