Sitzung: 07.06.2016 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42
Vorlage: B 16/0141
Beschluss
Beschluss des Lärmaktionsplanes 2013 - 2018:
Gemäß
§ 47 e des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes (BImSchG) beschließt die
Stadtvertretung den Lärmaktionsplan 2013 - 2018 (LAP 2013 - 2018) in der
Fassung vom 21.04.2016 (siehe Anlage) in Anlehnung an § 10 BauGB
i. V. m. § 28 GO.
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, den Lärmaktionsplan 2013 - 2018 (LAP 2013 - 2018) in der Fassung
vom 21.04.2016 ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben,
wo der Plan während der Sprechstunden eingesehen und über dessen Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren
keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 42 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.