Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42

Beschluss

 

Beschluss des Lärmaktionsplanes 2013 - 2018:

 

Gemäß § 47 e des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes (BImSchG) beschließt die Stadtvertretung den Lärmaktionsplan 2013 - 2018 (LAP 2013 - 2018) in der Fassung vom 21.04.2016 (siehe Anlage) in Anlehnung an § 10 BauGB i. V. m. § 28 GO.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Lärmaktionsplan 2013 - 2018 (LAP 2013 - 2018) in der Fassung vom 21.04.2016 ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan während der Sprechstunden eingesehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Bei 42 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.