Sitzung: 07.06.2016 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42
Vorlage: B 16/0091
Beschluss
a)
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über
die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.
Die vor, während
oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit
der laufenden Nummer der Anlage 3) werden
berücksichtigt
......................
teilweise berücksichtigt
......................
nicht berücksichtigt
.......................
zur Kenntnis genommen
1., 2., 3., 4., 5., 6., 7., 8..
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben
haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Entscheidung über
die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Stellungnahmen Privater ein.
Beschlussvorschlag
a) Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB
sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan Nr. 297 Norderstedt
"Westlich Moorbekstraße", Gebiet: südlich Friedrichsgaber Weg,
westlich Moorbekstraße, nördlich Flurst. 32/4, Flur 5, FR (Schulzentrum Nord),
östlich Flurstücke 31/4, 31/5, 31/6 und 115/5, Flur 5, FR bestehend aus
dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 4) und dem Teil B - Text – (Anlage 5) in
der zuletzt geänderten Fassung vom 27.04.2016, als Satzung beschlossen.
Die Begründung in
der Fassung vom 27.04.2016 (Anlage 6) wird
gebilligt.
Der Beschluss des
Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit
Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22
GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter: 46;
davon anwesend 42; Ja-Stimmen: 42; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 0
Abstimmung:
Bei 42 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.