Sitzung: 02.06.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 16/0183
Beschluss
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
1. Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder
nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der
laufenden Nummer der Anlage 3 der Einladung) werden
berücksichtigt
1.2,
3.1, 4.7
zur
Kenntnis genommen
1.1,
2, 3.2, 4.1 - 4.6, 4.8 - 4.13.
Hinsichtlich der Begründung
über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage
beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von
dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder
nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im
Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 5 der Einladung)
werden
nicht berücksichtigt
1.2
zur Kenntnis genommen
1.1.
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die
Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage der
Einladung dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Ergebnis
mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10
BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der
Bebauungsplan Nr. 282 Norderstedt
"Kreuzweg", Gebiet: nördlich Glashütter Damm / östlich Kreuzweg
bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung - (Anlage 7 der
Einladung) und dem Teil B – Text - (Anlage 8 der Einladung)
in der zuletzt geänderten Fassung vom 17.05.2016, als Satzung beschlossen.
Die Begründung in der
Fassung vom 17.05.2016 (Anlage 9 der Einladung) wird gebilligt.
Der Beschluss des
Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit
Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren keine/folgende
Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und von der
Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend: ...
Abstimmung:
Bei 11 Ja-Stimmen
und 3 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen