Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Zunächst erläutert Herr Langhein, Amt 68, den derzeitigen Bautenstand der Kita B 202 sowie des Hortes Glashütte, macht auf die bevorstehenden baulichen Verzögerungen im Bereich der Kita B 202 aufmerksam und verweist in diesem Zusammenhang auf den Vermerk des Amtes für Gebäudewirtschaft vom 26.05.00 (Anlage 2).

 

Herr Langhein führt desweiteren aus:

                      Erstellt: 26.05.2000


 

Die Fundamentarbeiten im Kinderhort Glashütte-Süd sind fertig, so daß vom 13.06. – 30.06. die Wand- und Deckenelemente einschl. Regenschutz montiert werden.

Parallel dazu werden in der KITA B202 die Fundamentarbeiten durchgeführt, so daß unmittelbar nach der Aufstellung in Glashütte-Süd die Aufstellung der Wand- und Deckenelemente einschl. Regenschutz für die KITA B202 erfolgen (03.07. – 14.07.).

Inzwischen wird in Glashütte-Süd mit den Installations- und Innenausbauarbeiten begonnen.

Es werden also beide Einrichtungen parallel zeitversetzt fertiggestellt.

Fa. ALHO erhält eine Vertragsänderung über den Fertigstellungstermin für die KITA B202 zum 01.10.2000. Die Nichteinhaltung des Termins ist mit einer Vertragsstrafe verbunden.

 

 

 

Es schließt sich eine ausführliche Diskussion an, während der insbesondere darum gebeten wird, die Eltern, der in der Kita B 202 angemeldeten Kinder über die Verzögerungen der Inbetriebnahme der Einrichtung zu informieren.

 

 

 

Abschließend nimmt der Ausschuß für junge Menschen den Bericht des Amtes 68 zur Kenntnis.

 

 

Auszug 402

               68