Sitzung: 11.07.2016 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: B 16/0189/1
Beschluss
Die Satzung der Stadt
Norderstedt über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer wird in der Fassung der
Anlage zur Vorlage B 16/0189/1 beschlossen.
In
den § 3 Abs. 2 der Satzung werden folgende Ausnahmetatbestände aufgenommen:
Nicht
der Steuer unterliegen
-
Räume in
Frauenhäusern (Zufluchtswohnungen)
-
Wohnungen, die
von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen zur
Verfügung gestellt werden
-
Wohnungen, die
von Trägern der Jugendpflege zur Verfügung gestellt werden und
Erziehungszwecken dienen
Abstimmung über den so geänderten Beschlussvorschlag:
Bei 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.