Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Lange beantragt, daß bei der Beratung des zukünftigen Flächennutzungsplanes die Trassierung einer Schienenanbindung vorzusehen ist.

 

Aufstellungsbeschluss:

 

Zu dem seit 15.06.1984 wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Norderstedt wird die 40. Änderung aufgestellt. Der Geltungsbereich der 40. Änderung, Gebiet: Ohewiesen, westlich Niendorfer Straße, zwischen Ohechaussee und Flughafen Fuhlsbüttel, umfasst den Bereich westlich des Gewerbegebietes Nettelkrögen.

 

Planungsziele sind:

 

-          Sicherung von gewerblichen Bauflächen für ein Distributions- und Logistikzentrum,

-          Sicherung von Flächen für ein Zollamt,

-          Sicherung wertvoller Landschaftsbestandteile,

-          Sicherung der planungsbedingten Ausgleichsflächen

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend: ...

 

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

 

Beschlußkopie an:          10

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