Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag

 

a)  Die Gebühr für die Grabfeldunterhaltung der Urnenwahlgräber in Kolumbarien-Anlagen (oberirdisch) wird von 1.500,00 € auf 670,00 € gesenkt. Die Gesamtgebühr für den Graberwerb für die Urnenwahlgräber in Kolumbarien-Anlagen (oberirdisch) reduziert sich von 4.715,00 € auf 3.885,00 €.

 

b)  Die 7. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Norderstedt wird in der Fassung der Anlage 2 zur Vorlage B 16/0330 beschlossen.


Abstimmung:

 

13 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen