Sitzung: 06.10.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 16/0322
Beschluss
Gemäß §§ 3 Abs. 1 Satz 1 und 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll
im Rahmen des Bauleitplanverfahrens
Bebauungsplan Nr. 218 Norderstedt, 3. Änderung "Stormarnstraße
34 - 36", Gebiet: nördlich und östlich Stormarnstraße, südlich
Flurstück 2/36, Flur 1, Gemarkung Glashütte, westlich Flurstück 78,
Flur 1, Gemarkung Glashütte (Anlage 1 der Einladung) die
öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke
der Planung (frühzeitige Öffentlichkeits- und Behörden- bzw. TöB-Beteiligung)
erfolgen.
Der Bebauungsplan-Vorentwurf vom 10.08.2016
(Anlage 2 der Einladung) wird als Grundlage für die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist
entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8, 9, 11 und 13 der Anlage 4 der
Vorlage durchzuführen.
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Norderstedt Nr. 218 wird
im überplanten Bereich aufgehoben.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.