Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42

Beschluss

 

In § 3 (Entscheidungen des Stadtwerkeausschusses) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Norderstedt (Anlage zu § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung wird folgende Ziff. 2 ergänzt:

 

„2. Festsetzung allgemeiner privatrechtlicher Entgelte.“

 

Die Ergänzung der Zuständigkeitsordnung tritt am 01.01.2017 in Kraft.


Abstimmung:

Bei 42 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.