Sitzung: 11.10.2016 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42
Vorlage: B 16/0316
Beschluss
In § 3 (Entscheidungen des
Stadtwerkeausschusses) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Norderstedt (Anlage
zu § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung wird folgende Ziff. 2 ergänzt:
„2. Festsetzung
allgemeiner privatrechtlicher Entgelte.“
Die Ergänzung der
Zuständigkeitsordnung tritt am 01.01.2017 in Kraft.
Abstimmung:
Bei 42 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.