Sitzung: 06.10.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 16/0347
Beschluss
Der
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 157 Nord Norderstedt, 3. Änderung "Stadtwerke", Gebiet: nördlich
und westlich Heidbergstraße, östlich der U-Bahn-Linie und südlich
Beamtenlaufbahn im Stadtteil Norderstedt-Mitte, Teil A – Planzeichnung
(Anlage 2 der Einladung) und Teil B – Text (Anlage 3 der Einladung) in der
Fassung vom 16.09.2016 wird beschlossen.
Die
Begründung in der Fassung vom 16.09.2016 (Anlage 4 der Einladung) wird
gebilligt.
Der
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 157 Nord Norderstedt, 3. Änderung "Stadtwerke", die
Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:
·
bereits eingegangenen Stellungnahmen von Privaten und Trägern
öffentlicher Belange mit umweltrelevanten Informationen zu folgenden
Schutzgütern:
o Mensch
Aussagen zu Lärmemissionen und Bebauungsdichte
o Zu
den folgenden Schutzgütern sind keine umweltrelevanten Informationen
eingegangen: Tiere, Pflanzen, Boden und Wasser, Klima und Luft, Kultur- und
Sachgüter
·
Klimaanalyse der Stadt Norderstedt ,
Stand: Januar 2014
·
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt, Stand:
12/2007
·
strategische Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm
stammt aus 2012 mit Stand vom 16.1.2013
·
Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht, Stand:
12/2007
·
Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten, Stand: 2000
·
Stichtagsmessungen/ Grundwassergleichenpläne, Stand:30.06.2015
·
Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier verkehrsexponierten
Standorten, Stand: 2005
·
Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt,
Stand: 2007
sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung
zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder
von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.