Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

In der Sitzung des Sozialausschusses am 25.05.00 stellte Frau Strommer folgende Anfrage an die Verwaltung :

 

1.        Auflistung aller sozialer Einrichtungen und ihrer Standorte

 

2.        Wie hoch sind die Kosten für die Stadt Norderstedt ?

a)       Miete

b)       Personal              

c)       sonstige Zuschüsse

 

3.        Welche Einrichtungen sind in Häusern, die Eigentum der Stadt Norderstedt sind,

       untergebracht ?

 

 

Die Anfrage wird wie folgt beantwortet. Anzumerken ist dabei, dass eine detaillierte Auskunft zur Frage 2 nicht möglich ist, da die Beratungsstellen auch von dritter Seite gefördert werden und somit nur Anteile auf die Stadt Norderstedt entfallen, die nur mit erheblichen Verwaltungsaufwand herauszurechnen sind. Zudem erfolgt die Zuschussbewilligung aufgrund vertraglicher Verpflichtungen und / oder eines Wirtschaftsplanes. In vielen Fällen handelt es sich um  bereitgestellte Budgets, die pauschal zur Deckung des Betriebsaufwandes dienen.

 

Aus öffentlichen Mitteln finanzierte soziale Einrichtungen in Norderstedt

 

 

1.       Suchtkrankenberatungsstelle
im Sozialwerk Norderstedt e.V.
- Beratung, Einzel-, Gruppentherapien

Ochsenzoller Straße 85, 22848 Norderstedt

 Die Beratungsstelle wird aufgrund einer Neuregelung ab dem 01.01.00 mit einem jährlichen Budget von 46.012,50 DM bezuschusst. In diesem Betrag sind auch Miet-, Personal- und sonstige Zuschüsse enthalten.


2.       Frauenhaus Norderstedt
- Zufluchtsstätte für alle mißhandelten Frauen und deren Kinder

Postfach 3570, 22848 Norderstedt
 

Von der Stadt werden keine Zuschüsse gezahlt. Die Einrichtung befindet sich in einem von der Stadt gemieteten Gebäude.



3.       Beratungsstelle für ältere Bürger und ihre Angehörigen
- Beratung, Hilfestellung, Hausbesuche von Ärzten

Ochsenzoller Str. 85, 22848 Norderstedt

 Die Beratungsstelle wird aufgrund einer Neuregelung ab 1999 mit einem Budget von 17.074 DM jährlich bezuschusst. In diesem Betrag sind auch Personal-, Miet- und sonstige Zuschüsse enthalten.

 

4.       Ev. Erziehungs-, Lebens- und Eheberatungsstelle
im Hilfswerk des Kirchenkreises Niendorf
- Beratungsstelle für Familienplanung, Partnerschaft und Sexualität

Kirchenplatz 1 a, 22844 Norderstedt

Die Beratungsstelle wird aufgrund einer Neuregelung ab dem 01.01.00 mit einem jährlichen Budget von 48.625 DM bezuschusst. In diesem Betrag sind auch Personal-, Miet- und sonstige Zuschüsse enthalten.


5.       Pro Familia - Beratungsstelle
in Kooperation mit der AWO
- Beratungsstelle für Familienplanung, Partnerschaft und Sexualität

Cordt-Buck-Weg 38, 22844 Norderstedt

     Die Beratungsstelle wird zur Zeit mit einem jährlichen Zuschuss von 47.000 DM

     gefördert. In diesem Betrag sind Personal-, Miet- und sonstige Zuschüsse enthalten.

     Die Beratungsstelle ist in einem städtischen Gebäude untergebracht.
 

6.       Psychologische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
im Sozialwerk Norderstedt e.V.
- Erziehungsberatung, therapeutische Hilfe bei sexuellem Mißbrauch,
  Paar- und Familienberatung, sozialpädagogische und psychologische
  Beratung

Ochsenzoller Straße 85, 22848 Norderstedt

Die Beratungsstelle wird aufgrund einer Neuregelung ab dem 01.01.00 mit einem jährlichen Budget von 89.750 DM bezuschusst. In diesem Betrag sind auch Personal-, Miet – und sonstige Zuschüsse enthalten.


7.       Sozial- und Schuldnerberatung
im Hilfswerk des Kirchenkreises Niendorf
- Familien- und Einzelberatung über den Abbau von Schulden

Ochsenzoller Straße 122, 22848 Norderstedt

 Die Beratungsstelle wird im Jahre 2000 mit einem Betrag von 64.366 DM bezuschusst.
 In diesem Betrag sind auch Personal-, Miet- und sonstige Zuschüsse enthalten.

 

 


 

8.       Sozialstation
der Arbeiterwohlfahrt (AWO)
- Versorgung pflegebedürftiger und kranker Menschen,
   mobile und soziale Hilfsdienste für ältere und behinderte Menschen,
   Fußpflege, Fahrdienste, Ansprechstelle für gesundheits- und sozial-
   pflegerische Fragen

In der großen Heide 44, 22846 Norderstedt

     Die Sozialstation erhält einen jährlichen Pauschalzuschuss von 12.500 DM. Dieser   

     Betrag dient nur zu Abdeckung der nicht mit den Pflegekassen abrechenbaren Leistungen. 

     Personalkosten sind mittelbar enthalten.


9.       Sozialstation
des DRK
- häusliche Krankenpflege (älterer, Behinderter Menschen), Familien-
  pflege, Essen auf Rädern

Segeberger Chaussee 81, 22850 Norderstedt

      Die Sozialstation erhält einen jährlichen Pauschalzuschuss von 12.500 DM. Dieser

      Betrag dient nur zu Abdeckung der nicht mit den Pflegekassen abrechenbaren Leistungen.

      Personalkosten sind mittelbar enthalten.

     

10.    Sozialstation
im Hilfswerk des Kirchenkreises Niendorf

Schulweg 30, 22844 Norderstedt

     Die Sozialstation erhält einen jährlichen Pauschalzuschuss von 12.500 DM. Dieser

     Betrag dient nur zu Abdeckung der nicht mit den Pflegekassen abrechenbaren Leistungen.

     Personalkosten sind mittelbar enthalten.

 

11.    Sozialstation Garstedt
 im Sozialwerk Norderstedt e.V.

Ochsenzoller Straße 85, 22848 Norderstedt

      Die Sozialstation erhält einen jährlichen Pauschalzuschuss von 12.500 DM. Dieser Betrag

     dient nur zu Abdeckung der nicht mit den Pflegekassen abrechenbaren Leistungen.

      Personalkosten sind mittelbar enthalten.





12.    Begegnungsstätte "Senfkorn" e.V.
- Angebot für Gespräch bzw. Austausch Mutter und Kind,
Behinderte und Nichtbehinderte sowie Einsame -

Friedrichsgaber Weg 367, 22846 Norderstedt

Die Begegnungsstätte erhält seit Jahren einen jährlichen Pauschalzuschuss in Höhe

      von 25.000 DM. Darin sind Miet-, Personal- und sonstige Zuschüsse enthalten. Die 

      Begegnungsstätte ist in einem städtischen Gebäude untergebracht. Die Miete in Höhe

      13.320 DM wird direkt an das Amt für Gebäudewirtschaft abgeführt.

 

13.      Drogenberatungsstelle der Inneren Mission

-          Beratungs-, Einzel-, Gruppentherapien, Suchtprävention

 

        Kohfurth , 22850 Norderstedt

 

        Für die Förderung im Bereich der legalen Drogen soll der Inneren Mission ein jährliches

        Budget in Höhe 15.337,50 DM bewilligt werden. Darin sind Personal- und sonstige

        Zuschüsse enthalten. Mietkosten entstehen nicht, da ein Mietanteil von 4.400 DM vom

        Kreis an die Stadt erstattet werden soll.

 

        Die Förderung im Bereich der illegalen Drogen erfolgt durch das Amt für junge

        Menschen. Die Personal-, Miet – und Sachkosten 2000 betragen hier 364.066,95 DM.

        Die Stadt trägt einen Anteil von 11 % ( DM 40.000). Der städtische Anteil wird

        hauptsächlich für Mietkosten gezahlt. Die Beratungsstelle befindet sich in einem

       städtischen Gebäude.

   

 

14.      Ausländerberatungsstelle der AWO (Migrantendienst)

  - Beratungsangebot für ausländische Mitbürger, Begleitung bei Behördenbesuche,

  Förderung der Integration -

 

  Cordt-Buck-Weg 38, 22844 Norderstedt

 

        Die Beratungsstelle wird mit höchstens 1.800 DM jährlich bezuschusst. Dieser Betrag

        ist ausschließlich ein Sachmittelzuschuss. Miet- und Personalkosten entstehen nicht.

        Die Beratungsstelle ist in einem städtischen Gebäude untergebracht.

 

 

 

15.      Beratungsstelle für Flüchtlinge im Hilfswerk des Kirchenkreises Niendorf

  - Beratung von Asylbewerbern und Flüchtlingen, Gesprächsangebote -

 

  Schulweg 30, 22844 Norderstedt

 

       Die Beratungsstelle wird mit einem jährlichen Festbetrag von 20.000 DM bezuschusst. In

      diesem Zuschuss sind auch Personal-, Miet – und sonstige Zuschüsse enthalten.

       

 

16.      Lebenshilfe Norderstedt e.V.

  - Hilfsangebote für Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen -         

 

        Glashütter Kirchenweg 3, 22851 Norderstedt

 

        Die Lebenshilfe erhält einen jährlichen Sachmittelzuschuss in Höhe von 5.000 DM,

        einen Honorarkostenzuschuss in Höhe von 4.000 DM und einen vertraglich geregelten 

        Personalkostenzuschuss (2000 : 69.000 DM). Desweiteren wird ein Mietkostenzuschuss

        in Höhe bis zu 90 % der tatsächlich anfallenden Mietkosten gezahlt. Diese Kosten

        beliefen sich 1999 auf 17.382,52 DM.

 

        Die Lebenshilfe befindet sich in einem städtischen Gebäude. Die Miete ist an das Amt

        für Gebäudewirtschaft zu zahlen.

  

 

17.      Tagesaufenthaltsstätte für Obdachlose (TAS)

-          Aufenthaltsangebot für Obdachlose und sozialpädagogische Angebote –

 

        Europaallee 20 a, 22848 Norderstedt

 

     

       Die TAS wird mit einem jährlichen Betrag bis zur Höhe von 35.000 DM bezuschusst. In

      diesem Zuschuss sind auch Personal- und sonstige Zuschüsse enthalten.

      Es handelt sich um ein städtisches Gebäude (Container).

 

 

18.      Ev. Familienbildungsstätte

-          Weiterbildungsangebote im sozialpädagogischen Bereich –

  

        Kirchenplatz 1, 22844 Norderstedt

 

       Die Ev. Familienbildungsstätte wird mit einem jährlichen Festbetrag von 17.000 DM

       bezuschusst. In diesem Zuschuss sind auch Personal-, Miet- und sonstige Zuschüsse

       enthalten.

 

 

    

19.      Altenkreise

-          Freizeitangebote für Seniorinnen und Senioren –

 

        Die Altenkreise der verschiedenen Kirchengemeinden / Wohlfahrtsverbände werden

        auf Antrag für deren Arbeit nach bestimmten Richtlinien gefördert. Die Ausgaben dafür

        betrugen 1999 : 71.466 DM. In diesen Zuschüssen sind keine Personal- und Mietkosten

        enthalten. Die Aktivitäten finden größenteils in den städtischen Altentagestätten statt.

 


 

 

20.      Seniorenbeirat

-          Wahrnehmung von Interessen der älteren Mitbürger/innen, Beratungsangebote –

 

        Rathausallee 50 (Rathaus), 22846 Norderstedt

 

       Der Seniorenbeirat wird mit einem jährlichen Betrag bis zu einer Höhe von 3.000 DM

       bezuschusst. Dem Seniorenbeirat ist ein Raum im Rathaus unentgeltlich zur Verfügung

       gestellt worden. Dieser Zuschuss ist ein reiner Sachmittelzuschuss.

       Zudem werden alle vier Jahre die Kosten der Wahl zum Seniorenbeirat von der Stadt

       getragen (ca. 23.000 DM).

 

 

Die Mitteilungsvorlage wird vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.

 

 

AUSZUG : 502