Beschluss

 

 

a)  Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 318, "an der Straße Achternfelde", Gebiet: Abschnitt Achternfelde und Flurstücke 63/6, 63/67, 63/68, Flur 14, Gemarkung Garstedt beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 12.10.2016 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 2 der Vorlage). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

·      Sicherung von verdichteten Wohnbauflächen in zentraler Lage

·      Sicherung von mietpreisgebundenem, öffentlich gefördertem Wohnraum

·      Sicherung von erhaltenswertem Baumbestand

·      Sicherung eines Abschnitts der Straße Achternfelde als öffentliche Verkehrsfläche

·      Sicherung von Mobilitätsangeboten für das Stadtquartier (Carsharing)

 

Das Verfahren soll nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

b)  Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 318 "an der Straße Achternfelde", Gebiet: Abschnitt Achternfelde und Flurstücke 63/6, 63/67, 63/68, Flur 14, Gemarkung Garstedt die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Das städtebauliche Konzept vom 12.10.2016 (Anlage 3 der Vorlage), der Plangeltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs (Anlage 2 der Vorlage) und der Bebauungsplanentwurf (Anlage 5 der Vorlage) werden als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 11 der Anlage 6 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

 


Abstimmung:

 

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen